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Nachricht vom 21.10.2021    

Landgericht Koblenz: Tochter soll die eigene Mutter getötet haben

Von Wolfgang Rabsch

Diese brutale Tat, die sich am 24. April 2021 in der Verbandsgemeinde Dierdorf ereignete, hatte schon im Vorfeld für Entsetzen und Schlagzeilen gesorgt: Eine 22-Jährige soll im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre 52-jährige Mutter äußerst brutal getötet haben.

Symbolfoto

Koblenz/Dierdorf. Wie kam es zu dieser schrecklichen Bluttat? Beim Verlesen der Anklage durch die Staatsanwaltschaft Koblenz stockte einigen Beobachtern der Atem, denn auch die Brutalität, mit der die Tat ausgeführt wurde, ist nicht alltäglich. Die Angeklagte ist in der Ukraine geboren und besitzt die deutsche und ukrainische Staatsangehörigkeit.

Zur Sache: Mutter und Tochter lebten in dem Ort unter einem Dach. Es herrschten immer wieder Spannungen zwischen den Beiden. Am 24. April 2021 eskalierte die Sache schließlich, als die Mutter nach einem erneuten Streit die Polizei anrief. Darüber war die Tochter so erbost, dass sie eine handelsübliche Personenwaage, die mit einer Glasplatte versehen war, in die Hände nahm und diese ihrer Mutter mehrmals auf den Vorder- und Hinterkopf schlug, wodurch die Mutter erhebliche Verletzungen erlitt, unter anderem mehrere Gesichts- und Kopffrakturen.

Durch die Wucht der Schläge ging die Personenwaage zu Bruch und die Mutter fiel bewegungsunfähig auf den Bauch zu Boden. Die Tochter griff sich ein Messer mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern und stieß dieses mehrmals in den Rücken der Mutter, schließlich ließ die Tochter das Messer im Rücken der Mutter stecken. Die Angeklagte nahm nun ein weiteres Messer mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern und stach damit ebenfalls mehrfach auf ihre Mutter ein. Letztendlich ließ die Angeklagte auch dieses Messer im Rücken des Opfers stecken. Die Mutter verstarb innerhalb kurzer Zeit an massivem Blutverlust, da durch die Stiche die Lunge durchstoßen wurde und lebenswichtige Blutbahnen verletzt wurden.



Die Tochter filmte die Tat mit ihrem Smartphone
Als hätte das alles noch nicht gereicht, erklärte die Staatsanwältin, hat die Angeklagte die Tat auch noch mit ihrem Smartphone gefilmt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gemäß Paragraf 20 Strafgesetzbuch begangen wurde, deshalb wurde nicht Mord angeklagt, sondern Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit. Bei der Vorführung der Angeklagten am 25. April 2021 bei der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz, wurde die vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die Vorsitzende der Strafkammer erklärte nach dem Verlesen der Anklage, dass keine Erörterungen zum Herbeiführen einer tatsächlichen Verständigung (ein sogenannter Deal) stattgefunden haben.

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Prengel äußerte, dass er für die Angeklagte im Fortsetzungstermin am 27. Oktober eine Erklärung abgeben werde. Er beabsichtigt deshalb, die Angeklagte in der Klinik aufsuchen, um mit ihr in aller Ruhe das Tatgeschehen zu besprechen, um ihre Aussage vorzubereiten.

Da der psychiatrische Gutachter, der bereits ein vorläufiges Gutachten erstellt hat, durch Urlaub verhindert war, wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Fortsetzungstermin seitens des Gutachters erklärt werden, ob die Angeklagte tatsächlich im Zustand der Schuldunfähigkeit die Tat begangen hat. (Wolfgang Rabsch)



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