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Nachricht vom 28.11.2021    

Arbeitsschutz im Betrieb - Kriterien zu Fluchtwegen

Die Sicherheit von Mitarbeitern hat in Betrieben oberste Priorität. Genau deswegen gehören Fluchtwege, im Rahmen des Arbeitsschutzes, zu den Maßnahmen schlechthin, die Menschen in Notfällen schnell aus Gefahrensituationen bringen. Im folgenden Artikel gehen wir auf die wichtigsten Fakten zu Fluchtwegen und weiteren wichtigen Informationen zum Thema ein.

Gut gekennzeichnete Fluchtwege sind das A und O des Arbeitsschutzes. Sie ebnen den Weg in Notfällen. Foto Quelle: pixabay.com / monicore

Was ist ein Fluchtweg?
Laut den “Technischen Regeln für Arbeitsstätten”, kurz ASR, A2.3 (Ziff. 3.1), sind Fluchtwege Verkehrswege, die besondere Anforderungen erfüllen müssen. Sie dienen in Notfällen zur Flucht aus einem Gefährdungsbereich und zugleich zur Rettung von Personen. Sie führen ins Freie oder auch zu gesicherten Bereichen, wo man sich im Ernstfall sammeln kann. Sofern sie selbstständig begangen werden können, sind sie im Rahmen der Bauordnung als Rettungswege definiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Rettungsweg und einem Notausgang?
Tatsächlich besteht zwischen diesen beiden Begriffen ein Unterschied. Fluchtwege können Treppen, Flure und Ausgänge etc. sein, die ins Freie führen. Sie dienen der Selbstrettung von Menschen oder Tieren, die über Fluchtwege schnellstmöglich ein Gebäude im Notfall (z. B. bei einem Brand oder einer Explosion) verlassen müssen. Ebenso dienen sie der Rettung von Menschen, falls diese ein Gebäude nicht mehr selbstständig verlassen können.

Ein Notausgang ist lediglich der Ausgang, also die Türe selbst, die aus einem Gebäude oder auch einem Flugzeug etc. führt und nur in Notfällen benutzt werden soll.

Wie müssen Fluchtwege sichtbar gemacht werden?
Fluchtwege und Notausgänge müssen ganz klar gekennzeichnet und auch im Dunkeln sichtbar sein. Sie müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit für eine schnelle Orientierung im Notfall sorgen.

Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen ist in der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Fluchtwegschilder müssen demnach immer an gut sichtbaren Stellen und innerhalb der Erkennungsweite angebracht sein. Außerdem müssen die grünen Schilder im Dunkeln leuchten und über die ganze Arbeitsstätte verteilt werden, sodass eine leichte und zuverlässige Orientierung im Ernstfall gegeben ist. Besonders wichtig sind diese Kennzeichnungen an allen Kreuzungspunkten und Abzweigungen, sodass für jeden ganz klar ist, wohin der Weg im Notfall führt. Zu Fluchtwegkennzeichnungen zählen u. a. auch die Kennzeichnung des “Nottelefons” und auch des “Defibrillators”.

Sicherheitsbeleuchtung
Fluchtwege müssen komplett durch Treppenhäuser, Flure und Außentreppen etc. von einer Orientierungsbeleuchtung gekennzeichnet sein, die sich automatisch einschaltet, wenn die Hauptbeleuchtung ausfällt. Die Fluchtweg- und Orientierungsbeleuchtung muss für die Dauer von einer Stunde (z. B. via Batterie) sichergestellt sein.

Wichtige Fakten zu Fluchtwegen
Im folgenden Abschnitt haben wir wichtige Fakten zu Fluchtwegen zusammengestellt:

Breite, Länge und Höhe des Fluchtwegs
Die Breite von Fluchtwegen ist abhängig von der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Mitarbeiter innerhalb einer Betriebsstätte. Weitere Vorschriften hierzu kann man in den “Technischen Regeln für Arbeitsstätten” finden.

Die Länge eines Fluchtweges sollte natürlich immer so kurz wie möglich sein, sodass man sich im Notfall schnell nach draußen oder in einen anderen sicheren Bereich retten kann. Generell gilt, dass die Länge maximal 35 Meter betragen darf, allerdings gibt es auch Sonderregelungen, die ebenfalls in den “Technischen Regeln für Arbeitsstätten” festgelegt sind.

Die Höhe von Fluchtwegen ist auf 2 m festgelegt.

Was wird als Fluchtweg gezählt?
Folgende Wege werden als Fluchtwege gezählt:

● notwendige Flure
● notwendige Treppen mit notwendigen Treppenräumen
● nicht notwendige Treppen
● Notleitern

Was ist ein zweiter Fluchtweg?
Ein zweiter Fluchtweg muss auch zu einem zweiten Notausgang führen. Hierbei kann es sich allerdings auch um einen Notausstieg wie z. B. eine Drehleiter oder eine tragbare Leiter handeln, die im Gefahrenfall von Rettungskräften bereitgestellt wird.

Gefährdungsbeurteilung - Was man beachten muss
Durch eine Gefährdungsbeurteilung werden mögliche Gefahren für Mitarbeiter analysiert und dementsprechend Schutzmaßnahmen eingeleitet. Hierzu gehört auch die Beurteilung der Fluchtwege, die als Pflicht für Unternehmer gilt. Unterstützung kann die Unternehmensführung hierbei von Fachkräften für Arbeitssicherheit und/oder Betriebsärzten erhalten. Wichtig ist bei einer Gefährdungsbeurteilung, dass sie schriftlich vorliegt und dass im Anschluss die Vorgaben eingehalten werden, da es sonst zu Bußgeldern im 5-stelligen Bereich kommen kann.

Fazit
Fluchtwege und weitere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sind wichtig und können lebensrettend sein. Deshalb ist das Einhalten von Vorschriften diesbezüglich essenziell, sonst kann es zu hohen Bußgeldern kommen. Fluchtwege müssen klar gekennzeichnet und im Dunkeln beleuchtet sein. Ihre rechtliche Grundlage haben sie in den “Technischen Regeln für Arbeitsstätten”. (prm)

Agentur Artikel



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