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Pressemitteilung vom 25.01.2023    

Elf Kita-Erweiterungen und -Neubauten geplant: Viel Arbeit fürs Neuwieder Kreisjugendamt

Vom Kita-Ausbau über die Schulsozialarbeit bis hin zur Jugendhilfe und der Ganztagsbetreuung: Auf das Neuwieder Kreisjugendamt kommt 2023 reichlich Arbeit zu - und das bei knappen Kräften. In der letzten Sitzung des Kreis-Jugendhilfeausschusses (JHA) gab es dazu einen Überblick.

(Symbolfoto)

Kreis Neuwied. Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan ist im JHA zuletzt Ende März 2022 beraten worden. Alleine in der kurzen Zeitspanne seit dieser Sitzung haben sich wieder wesentliche Veränderungen ergeben. Mittlerweile nähert sich der Landkreis Neuwied in seinem Jugendamtsbezirk (ohne Stadt Neuwied) einer Gesamtzahl von 6.000 Kita-Plätzen an. Wie Referatsleiterin Kerstin Neckel erläuterte, befinden sich derzeit sechs Baumaßnahmen in der Umsetzung. Damit entstehen rund 160 zusätzliche Plätze. An elf weiteren Standorten müssen entweder Erweiterungen oder Neubauten geplant werden, um den künftig notwendigen Platzbedarf zu schaffen.

"Das wird uns die nächsten Jahre weiterhin beschäftigen", bekräftigte Landrat Achim Hallerbach. Das Kreisjugendamt ist zurzeit außerdem an verschiedenen (Modell-)Projekten beteiligt, unter anderem zur Gestaltung des Übergangs von Kindern in die Grundschule und zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern.

Nachholbedarf bei Schulsozialarbeit
Im Bereich der Schulsozialarbeit und auch bei den Hilfen zur Erziehung wird deutlich, dass bei vielen Familien Nachholbedarf infolge der Corona-Krise besteht. Durch das sogenannte Corona-Aufholprogramm des Bundes konnten Familien, Schulen und anderen Trägern Hilfen bereitgestellt werden, mit denen Kinder unterstützt wurden, die erkennbaren Nachholbedarf im schulischen Bereich hatten. "Leider wird der Bund dieses Programm wohl nicht verlängern", bedauerte Kreisjugendamtsleiter Jürgen Ulrich, der darauf hinwies, dass nach seiner Kenntnis alle Jugendämter eine Fortsetzung gewünscht hatten.

Fachkräfte fehlen
Zunehmend Kopfzerbrechen bereitet der Fachkräftemangel in allen Arbeitsbereichen. "Wir stellen nicht nur bei den Kitas fest, dass teilweise das vorhandene Angebot nicht vollständig aufrechterhalten werden kann, sondern dass es auch im eigenen Hause zunehmen schwierig wird, geeignete Mitarbeiter zu finden - sowohl in der Verwaltung, als auch in den Sozialen Diensten des Jugendamtes", teilte Landrat Achim Hallerbach mit. "Wir müssen uns zurzeit auf die Kinderschutzfälle konzentrieren, um zumindest hier gewisse Standards zu erhalten", ergänzte Uwe Kukla als stellvertretender Leiter des Kreisjugendamtes.



Die freien Träger der Jugendhilfe berichten von ähnlichen Schwierigkeiten. Zum Teil mussten in Einrichtungen der Jugendhilfe einzelne Gruppen geschlossen werden, da nicht mehr ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Auch die Notaufnahme des Kreisjugendamtes konnte zeitweilig nicht mehr in vollem Umfang betrieben werden, berichtet Uwe Kukla.

Ständiger Zuwachs an Aufgaben
Diese Entwicklung bereitet auch Landrat Achim Hallerbach zunehmend Kopfzerbrechen. "Wir sind nicht nur aufgrund des ständigen Aufgabenzuwachses gerade in der Jugendhilfe darauf angewiesen, dass auch ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht", betonte er. "Wir können Angebote wie den Ausbau des Ganztagsangebotes für Kinder im Grundschulalter zwar planen und ein Konzept für den Landkreis entwickeln. Die Umsetzung wird am Ende aber auch davon abhängen, ob ausreichend Personal für diese Aufgaben zur Verfügung steht", hielt der Landrat fest.

An der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes arbeitet die Verwaltung bereits in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden. Hier wurde eine kreisinterne Arbeitsgruppe gebildet, um die Umsetzung des Anspruches ab 2026 sicherzustellen. Auch aus den Erfahrungen in der Planung von Kindertagesstätten wisse man, dass ein solcher Zeitraum von etwas mehr als drei Jahren für die Planung einschließlich etwaiger Investitionsmaßnahmen ambitioniert sei, so Kreisjugendamtsleiter Jürgen Ulrich.

Konzepte und Umsetzung
Zum 1. Januar 2023 ist zudem eine große Reform des Vormundschaftsrechtes in Kraft getreten. Wie Antje Escher als Leiterin des Referates "Vormundschaften" erläuterte, wird diese auch für die Jugendämter erhebliche Veränderungen mit sich bringen.
Landrat Hallerbach freut sich, dass hier in seinem Hause erhebliche Vorarbeit geleistet wurde, um das Kreisjugendamt konzeptionell den neuen Anforderungen entsprechend aufstellen zu können. Aber auch hier gilt: Die Umsetzung hängt davon ab, dass wir auch geeignetes und zusätzliches Personal finden, um die Aufgaben stemmen zu können. (PM)


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