Werbung

Pressemitteilung vom 08.03.2023    

Kreis Neuwied sucht neue Jugendschöffen

Im Kreis Neuwied werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neue Jugendschöffen gewählt. Gesucht werden für die sieben Verbandsgemeinden (ohne Stadt Neuwied) insgesamt 14 Frauen und 14 Männer, die am Amtsgericht Neuwied und am Landgericht Koblenz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Kreis Neuwied. Der Jugendhilfeausschuss trifft unter den Bewerbern eine Vorauswahl, der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts dann in der zweiten Jahreshälfte die Entscheidung.

Bewerber müssen vor allem Verantwortungsgefühl und "gesunden Menschenverstand" mitbringen und in der Jugendhilfe erfahren sein, aber auch einige weitere Voraussetzungen erfüllen (Details siehe unten). Tiefere juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Wer Interesse hat, kann an den beiden Online-Informationsveranstaltungen über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter teilnehmen, die von den rheinland-pfälzischen Volkshochschulen am 14. und 17. März angeboten werden. Die Anmeldung erfolgt über die Kreis-Volkshochschule Neuwied unter www.kvhs-neuwied.de oder Telefon 02631 347813.

Interessenten richten ihre Bewerbung als Jugendschöffe bitte bis zum 15. April an: Kreisjugendamt Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied. Von Bewerbungen per E-Mail bittet die Kreisverwaltung abzusehen. Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Interessenten auch unter www.schoeffenwahl.de oder telefonisch unter der Telefon 02631/803-111 (Bürgerservice Jugendamt) oder 02631/803-364 (Jugendabteilungsleiter Jürgen Ulrich).

Formelle Voraussetzungen:
Bewerber/innen müssen am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein; die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; im Landkreis Neuwied wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Für die Auswahl der Bewerber ist es wünschenswert, dass Sie nähere Angaben zur Begründung Ihres Interesses an der Ausübung eines Schöffenamtes machen.

Persönliche Voraussetzungen:
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich zum Beispiel zu einem nicht unerheblichen Teil aus beruflicher Erfahrung rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.



Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Ausschlussgründe:
Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die in den letzten zehn Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten (auch nicht auf Bewährung) verurteilt worden sind; gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder sonstigen Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme eines Ehrenamtes führen kann. Weiterhin sollen zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; Personen, die sich in der Insolvenz befinden und eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben haben; Personen, die hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren; Personen, die in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer und so weiter); ferner sollen auch Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind, nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden.

Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Ihre Bewerbung muss folgende Daten enthalten:
Name, gegebenenfalls Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Beruf und Telefonnummer
die Angabe von Erfahrungen in der Jugenderziehung.
Wünschenswert sind nähere Angaben zur Begründung Ihres Interesses an der Ausübung eines Jugendschöffenamtes.

Wir empfehlen die Nutzung eines Vordrucks, der alle erforderlichen Pflichtangaben sowie einige zusätzliche, nützliche Angaben beinhaltet. Einen entsprechenden Bewerbungsvordruck erhalten Sie hier zum Downloaden: Bewerbungsvordruck für Jugendschöffen

Ihre Bewerbung als Jugendschöffe richten Sie bitte bis zum 15. April an: Kreisjugendamt Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied. (PM)




Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Lokales: Neuwied & Umgebung

Jetzt Fan der NR-Kurier.de Lokalausgabe Neuwied auf Facebook werden!


Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Politik


Hans-Martin Born tritt als Bürgermeisterkandidat für Puderbach an

Puderbach. Die CDU-Liste für Puderbach ist laut Hans-Martin Born mit vielversprechenden Kandidaten aus verschiedenen Generationen ...

VERSCHOBEN! Entenangeln im Aubach: CDU Oberbieber feiert 50-jähriges Jubiläum

Oberbieber. Für die Kinder warten süße Preise, die erwachsenen Gewinner dürfen sich über Freigetränke freuen. Für das leibliche ...

FWG Unkel initiiert Förderverein für Kinder- und Jugendkultur

Unkel. Viele Spielplätze sind durch Sperrungen oder Rückbauten von Spielgeräten sowie Reduzierung der Spiel- und Klettermöglichkeiten ...

Stadt Neuwied erhält rund 30.000 Euro vom Bund für Kinder- und Jugendprojekt

Neuwied. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit" des Bundesministeriums ...

AfD Neuwied tritt zur Kreistagswahl an: Andreas Bleck ist Spitzenkandidat

Kreis Neuwied. Der Kreisvorsitzende Dr. Jan Bollinger MdL: "Als AfD Neuwied machen wir auf allen Ebenen verantwortliche Politik ...

Energiewende: Bürgerinitiative fordert Stärkung der Neuwieder Stadtwerke

Neuwied. Die Bürgerinitiative "ENERGIEWENDE NEUWIED. Natürlich. Gemeinsam. Gestalten" warnt vor einer dramatischen Verschlechterung ...

Weitere Artikel


Papaya-Koalition unterstützt SWN: Ausbau der erneuerbaren Energien sind Zukunft

Neuwied. Spätestens seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und dem damit verbundenen Ausbleiben der Energielieferungen ...

Realschule Plus Asbach: "Gratulation zur MINT-Transferschule, aber auch Musisches nicht vergessen"

Die Kuriere hatten bereits über die Ernennung der Realschule Plus Asbach zur ersten MINT-Transferschule in Rheinland-Pfalz ...

Belebung im Februar? Winter hat den Arbeitsmarkt in Neuwied und Altenkirchen noch im Griff

Kreis Neuwied / Kreis Altenkirchen. Im Februar sind im Bezirk der Agentur für Arbeit Neuwied, der die Kreise Neuwied und ...

Westerwälder Rezepte: Nudelauflauf mit Wildschwein-Schinken

Dierdorf. Auch gekochte Nudelreste lassen sich so schmackhaft verarbeiten. Für die Käsekruste kann jeder Hartkäse gerieben ...

Forum "Vitales Bad Honnef": Informationen und Impulse für das Altwerden zu Hause

Bad Honnef. Damit aus der Herausforderung keine Überforderung wird, gibt das Forum Vitales Bad Honnef am Samstag, den 25. ...

Wade stoppt Kazmirek - Rekord-Teilnehmerfeld beim KILA-Sportfest

Neuwied. Kai Kazmirek befand sich nach seinem Ausscheiden im Vorfeld des abschließenden 1000-Meter-Laufes in "guter Gesellschaft", ...

Werbung