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Nachricht vom 21.02.2024    

Feuer, Einbruch und Co. – welche Maßnahmen sind Pflicht, welche freiwillig?

RATGEBER | Der Schutz unseres Hauses und unserer Familien ist von unschätzbarem Wert und steht daher immer an oberster Stelle. Bei den jeweiligen Vorkehrungen hat aber auch das Gesetz ein Wörtchen mitzureden, denn einige Maßnahmen schreibt der Gesetzgeber vor. Doch welche Maßnahmen sind tatsächlich eine Pflicht und welche können als freiwillige Zusatzsicherheiten betrachtet werden? In diesem Artikel tauchen wir in das Thema ein und geben Ihnen einen Leitfaden, um Ihre Wohnung oder Ihr Haus optimal schützen zu können. Sei es durch eine Alarmanlage, einen Rauchmelder Service oder einen regelmäßigen Besuch des Schornsteinfegers.

Foto Quelle: pixabay.com / u_rpnz0oibah

Sind Rauchwarnmelder Pflicht?
In Deutschland ist die Installation von Rauchwarnmeldern inzwischen in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, und das aus gutem Grund: Die kleinen Geräte können im Ernstfall echte Lebensretter sein.

Es kann schließlich vorkommen, dass ein Feuer mitten in der Nacht ausbricht, während Sie und Ihre Liebsten schlafen. Der beißende Rauch steigt auf – doch bevor er Sie erreicht, ertönt der schrille Ton des Rauchmelders und weckt Sie rechtzeitig auf. So können Sie Ihre Familie in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren.

Häufig ist es aber auch eine einfache Unachtsamkeit, die unser Zuhause in Gefahr bringen kann. Eine vergessene Herdplatte? Oder eine Kerze, die von der Katze umgeworfen wird? Es ist beruhigend zu wissen, dass diese kleinen Helfer an der Decke rund um die Uhr über unser Heim wachen und dadurch einen wertvollen Beitrag zum Schutz der eigenen vier Wände leisten.

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Vorgaben der Bundesländer umzusetzen. Als Eigentümer brauchen Sie nicht bei all den Vorschriften zu verzweifeln, sondern können einen Experten wie ista zurate ziehen, der alles für Sie vorschriftsmäßig übernimmt und etwa die jährlich vorgeschriebene Wartung durchführt.

Überprüfung von Feuerstätten und Heizungsanlagen
Gerade zum Winter hin sollten Heizungsanlagen und Feuerstellen, wie Kamine und Öfen, einem gründlichen Check unterzogen werden. Funktionstüchtige Ab- und Abluftanlagen und ausreichende Luftzufuhr sind wichtige Punkte bei der regelmäßigen Kontrolle. Ob diese Pflicht ist oder nicht, hängt aber von der Heizung ab.

So schreibt die Gesetzgebung beispielsweise seit dem 1. Oktober 2022 vor, dass bei Gasheizungen ein Heizungs-Check durchzuführen ist. Auch Feuerstätten müssen mindestens alle drei Jahre von einem Schornsteinfeger geprüft werden, um sicherzustellen, dass kein erhöhtes Risiko für Brände oder eine Beeinträchtigung der Luftqualität durch verschmutzte Abzugsanlagen besteht.

Einbruchschutz für Haus und Wohnung
Im Gegensatz zu Feuervorschriften und dem Heizungs-Check gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die einen bestimmten Einbruchschutz vorschreiben. Dennoch ist es ein Thema, dem sich jeder Haushalt stellen sollte, wenn es um einen ausreichenden Schutz sowohl für Hab und Gut als auch für die Familie geht. Diese Tipps helfen Ihnen dabei, sich zu schützen:

Alarm- und Sicherheitssysteme: Neben klassischen Alarmsystemen können smarte Kameras, die mit Ihrem Smartphone verbunden sind, jederzeit Einblicke in Ihr Heim gewähren und ggf. Alarm auslösen.

Bewegungsmelder mit Licht: Diese können Einbrecher abschrecken.

Sichere Türen und Fenster: Achten Sie auf gute Qualität und Sicherheitsschlösser an allen Zugängen zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.

Smart-Home: Wenn Sie im Urlaub sind, können vom Handy aus gesteuerte Rollläden und Lampen den Eindruck erwecken, dass Sie zu Hause sind – eine optimale Abschreckung.

Denken Sie daran, dass Sie damit nicht nur den monetären Wert Ihres Zuhauses schützen, sondern auch persönliche Erinnerungsstücke und wichtige Dokumente. Es lohnt sich deshalb definitiv, in die richtigen Sicherheitsmaßnahmen zu investieren. (prm)



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