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Nachricht vom 01.12.2014    

AfD reduziert Beigeordnetenposten auf die Kosten

Der Neuwieder Oberbürgermeister Nikolaus Roth hat die Anfrage der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Neuwieder Stadtrat zu den Gesamtkosten der von der „GroKo“ aus CDU und SPD geplanten Beigeordneten-Stelle nach dem Verfahren der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur analytischen Stellenbewertung beantwortet.

Neuwied. Nach Angaben der AfD belaufen sich die Gesamtkosten der Stellen des geplanten Beigeordneten und seiner Sekretärin auf zusammen über 200.000 Euro im Jahr. Was von Seiten der AfD nicht genannt wird ist der Nutzen, der der Beigeordnete für die acht Jahre bringt. Auch dies könnte in Zahlen gefasst werden.

Der Kreisvorsitzende und Fraktionsvorsitzende in Kreistag und Stadtrat der AfD in Neuwied Dr. Jan Bollinger erklärt zu den Kosten:
„Bei der Beantwortung der Anfrage der FWG hat es Oberbürgermeister Nikolaus Roth vermieden, die tatsächliche Höhe der Gesamtkosten der geplanten Stellen eines zusätzlichen hauptamtlichen Beigeordneten und seiner Sekretärin zu nennen. Wir haben unsere Anfrage daher so formuliert, dass er diese Kosten weitgehend einräumen musste: die „GroKo“ aus CDU und SPD im Neuwieder Stadtrat will sich die sachlich vollkommen überflüssige Einrichtung der Beigeordnetenstelle und damit ihren Koalitionsfrieden von der Stadt Neuwied und ihren Bürgern mit über 200.000 Euro im Jahr und damit über 1,6 Millionen Euro über die 8-jährige Amtszeit des Beigeordneten bezahlen lassen! Bei einer eventuellen zweiten Amtszeit würde der Beigeordnete vom Einstiegstarif B2 auf B3 hochgestuft, womit die Kosten für diese zweite Amtszeit bei über 1,7 Millionen Euro liegen würden.



Damit ist es aber noch nicht zu Ende: nach dem Ausscheiden aus seinem Amt hat der Beigeordnete bei einer Amtszeit von acht Jahren für den Rest seines Lebens einen jährlichen Mindestversorgungsanspruch von 35 Prozent seiner letzten Bezüge (B2) und damit circa 27.500 Euro. Bei einer Amtszeit von 16 Jahren liegt der jährliche Mindestversorgungsanspruch bei 48,79 Prozent seiner letzten Bezüge (B3) und damit circa 40.500 Euro.

Hinzu kommt ein lebenslanger Beihilfeanspruch von mindestens 50 Prozent während und 70 Prozent nach der Amtszeit für jede Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch den Beigeordneten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

In der Stadtratssitzung am 1. Oktober haben mir die „GroKo“-Spitzen Martin Hahn (CDU) und Sven Lefkowitz (SPD) vorgeworfen, meine Kostenschätzungen für die Beigeordnetenstelle würden immer weiter steigen. Jetzt liegt die Antwort vor, warum dies so ist: weil die Kosten tatsächlich noch viel höher sind, als ich ursprünglich befürchtet hatte!“


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