Bebauungsplan Hedwigsthal - Hüttenstraße wird vorgestellt
Die Ortsgemeinden Raubach und Hanroth planen die Änderung des Bebauungsplans Gewerbe- und Industriegebiet Hedwigsthal - Hüttenstraße. Dazu wurden in den vergangenen Jahren bereits vier Änderungsverfahren eingeleitet, deren Ziele zwischenzeitlich teilweise verworfen beziehungsweise angepasst wurden.
Raubach. Bei der „1. Änderung und Erweiterung“ des Bebauungsplans handelte es sich um die Erschließung neuer Bauflächen zwischen der Papierfabrik und der Ortslage Raubach, einschließlich Bau einer Verbindungsstraße zwischen der Landes- und der Hüttenstraße. Die Papierfabrik plant im Bereich der neuen Bauflächen ein Logistikzentrum.
Die „2. Änderung“ des Bebauungsplans umfasste das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet und beinhaltete den Ausschluss von emissionsintensiven Anlagen.
In der Sitzung der Gemeinderäte Raubach und Hanroth am 23. Juli wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans vorgestellt und die Räte sollen die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschließen.
Bürgermeister Volker Mendel weist darauf hin, dass es sich bei der frühzeitigen Beteiligung um den ersten Schritt des Bauleitplanverfahrens handelt, um den Bürgern und den Behörden die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme im geplanten Verfahren zu ermöglichen. Nach dieser frühzeitigen Beteiligung erfolgt die Auswertung und Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen in den Bebauungsplanentwurf. In dieser sogenannten Abwägung befassen sich die Gemeinderäte mit jeder eingegangenen Stellungnahme und fassen daraufhin den Beschluss, den dann vorliegenden Bebauungsplanentwurf offen zu legen.
Das Baugesetzbuch sieht hier eine einmonatige Offenlage vor, in der die Bürger und die Behörden erneut die Möglichkeit haben den Bebauungsplan einzusehen und weitere Stellungnahmen einzureichen. Nach der Offenlage wiederholt sich der Schritt der Auswertung und Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und führt nach erneuter Abwägung durch die Gemeinderäte zum Satzungsbeschluss und somit zur Rechtskraft des Bebauungsplans.
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