Werbung

Nachricht vom 13.02.2016    

Raser will nach tödlichem Unfall Kosten von Steuer absetzen

Am 11. November 2009 ist Unternehmer B. bei Freilingen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Er übersieht ein Mofa-Roller, auf dem zwei Mädchen unterwegs sind. Ein Mädchen stirbt, das zweite Mädchen ist querschnittsgelähmt. Der Unternehmer wird verurteilt. Er will die Prozesskosten von rund 66.000 Euro von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sagt im Prozess nein.

Das Unfallfahrzeug. Archivfoto: Ralf Steube

Freilingen. Der Unternehmer B. war nach einem Geschäftstermin im November 2009 auf dem Heimweg in die Verbandsgemeinde Selters. Bei Freilingen zeigte sein Tacho rund 120 Stundenkilometer, so stellte es das Gericht fest. Erlaubt sind 70 Stundenkilometer. Er übersah ein Mofa, das mit zwei Mädchen besetzt war. Eine 16-Jährige starb, das zweite Mädchen ist seither querschnittsgelähmt. Nach mehreren Prozessen wurde der Unternehmer zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seine Gerichtskosten und die Kosten der Verteidigung belaufen sich auf rund 66.000 Euro. Diesen Betrag machte B. bei seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt lehnt ab, es kommt zur Klage.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) ist da anderer Meinung als der Steuerpflichtige. In seinem Urteil mit den AZ 4 K 1572/14 hat es die Absetzbarkeit abgelehnt.

In dem Urteil heißt es unter anderem: „Das Fahren des Klägers mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit an teilweise unübersichtlicher Stelle, das den Tod eines Menschen und die Querschnittslähmung einer weiteren Person zur Folge hatte, gehörte nicht zum Pflichtenkreis seiner Tätigkeit als Geschäftsführer, sondern findet seine Ursache in einer - seinerzeit - in der Persönlichkeit des Klägers liegenden rücksichtlosen Verkehrsgesinnung.“



Weiter führt das Gericht aus: „Kosten der Strafverteidigung, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (vgl. BFH, Urteil vom 14. Mai 2014 - X R 23/12). Nach alledem kann der Kläger die finanziellen Folgen seiner Straftat nicht über das Einkommensteuerrecht auf die Allgemeinheit abwälzen.“

Die Revision ist nicht zugelassen worden. Die Nichtzulassung der Revision kann allerdings durch Beschwerde angefochten werden. (woti)



Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Selters auf Facebook werden!


Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


30. Internationales NSU-Max-Treffen in Wahlrod

Wahlrod. Die Treffen der NSU-Max-Interessengemeinschaft finden in jedem Jahr an einem anderen Ort statt. Dadurch soll allen ...

Tragisches Ende der Suchaktion: Vermisster 90-Jähriger aus Bad Hönningen tot aufgefunden

Bad Hönningen. Am Montag (27. Mai) startete das Polizeipräsidium Koblenz eine öffentliche Fahndung nach dem 90-jährigen Alfred ...

"7 MOUNTAINS MUSIC NIGHT" findet am 8. Juni in Bad Honnef statt

Bad Honnef/Königswinter. Um 19 Uhr beginnt die offizielle Eröffnung im Lilo im alten Honnefer Hallenbad mit dem Hit'n'Stomp ...

Stark alkoholisierter Fahrradfahrer in Neuwied von Polizei gestoppt

Neuwied. Während einer Streifenfahrt auf der Berggärtenstraße in Neuwied fiel den Beamten gegen 15.10 Uhr ein Fahrradfahrer ...

Polizeikontrolle an Fronleichnam: Zwei Motorräder wegen technischer Mängel stillgelegt

Neuwied. Von 10 Uhr bis 16.30 Uhr führte die Polizeiinspektion Neuwied, trotz mäßigen Wetters, eine umfassende Überprüfung ...

Westerwaldwetter - Vom meteorologischem Sommerbeginn nichts zu spüren.

Region. Im Einflussbereich mehrerer kleinräumiger Tiefdruckgebiete über Mitteleuropa bleibt mäßig warme und eine feuchte ...

Weitere Artikel


Die FDP steht für Menschlichkeit, Ordnung und Sicherheit

Ockenfels. Selbsternannte Bürgerwehren wachsen aus dem Boden. Flüchtlinge oder fremdaussehende Menschen werden unter Generalverdacht ...

Kirche 1914: „Mit Gott in den heiligen Krieg“

Neuwied-Oberbieber. Fassungslos musste man hören, dass die Kirche sich 1914 das Motto gab „Mit Gott in den heiligen Krieg“ ...

TC Rheinbrohl: Fünf Mannschaften machen Aufstieg perfekt

Rheinbrohl. Einen glatten Durchmarsch legte die Mannschaft der Herren 60 und Herren 40 hin. Beide Mannschaften wurden ungeschlagen ...

Neuwieder Bären entzaubern Spitzenreiter Duisburg

Neuwied. Es war eine unfassbare Energieleistung des Neuwieder Kollektivs, aus dem die wie entfesselt aufspielenden Björn ...

Alexander Schweitzer auf Stippvisite im Kreis Neuwied

Neuwied/Hausen. Zunächst machte Alexander Schweitzer einen Zwischenstopp in Neuwied. Der Landtagsabgeordnete Fredi Winter ...

Rezension: René Borbonus: „Klarheit“

Region. Wie gelangt man trotzdem zu klaren Informationen? Das setzt Bereitschaft zum Zuhören und der Offenheit gegenüber ...

Werbung