Wolfgang Runkel tritt überraschend als Beigeordneter zurück
Der Muscheider Wolfgang Runkel ist mit Wirkung vom 1. März als erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Puderbach zurückgetreten. Berufliche Belastungen und Gesundheitsprobleme haben ihn nach 37 Jahren politischer Tätigkeit zu diesem Schritt veranlasst. Bürgermeister Volker Mendel hat mit großen Bedauern den Rücktritt zur Kenntnis genommen.
Puderbach/Dürrholz. Man kann ihn als politisches Urgestein bezeichnen, den Muscheider Wolfgang Runkel. In der Verbandsgemeinde Puderbach ist er als Politiker, Rektor der Grundschule und engagierter Mitbürger in vielen Vereinen bekannt. Jetzt ist er überraschend von der politischen Bühne abgetreten. Insgesamt 37 Jahre war er politisch in verschiedenen Ämtern, unter anderem als Ortsbürgermeister, im Verbandsgemeinderat und zuletzt als erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde aktiv.
Der Rücktritt mit Wirkung zum 1. März kam für alle überraschend. Wolfgang Runkel erklärte gegenüber dem NR-Kurier, dass er vor hatte, die 40 Jahre in der Politik voll zu machen und dann zu gehen. Jetzt kamen aber zusätzliche berufliche Belastungen hinzu, die auch länger anhalten werden. „Mein Hausarzt hat mir deutlich zu verstehen gegeben, dass ich kürzer treten muss“, erläuterte der sympathische Muscheider und fährt fort „mir ist die Entscheidung sehr schwer gefallen. Letztlich gehen Beruf und Gesundheit vor.“
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Verbandsbürgermeister Volker Mendel war von dem Schritt ebenfalls, wie viele Weggefährten aus allen Parteien, völlig überrascht. Er meinte auf Nachfrage: „Ich bedauere den Schritt außerordentlich. Wolfgang Runkel war immer ein Gewinn für unsere Verbandsgemeinde. Letztlich muss ich seine Entscheidung akzeptieren.“
Wie die Lücke geschlossen wird, darüber muss sich die FWG, der Wolfgang Runkel angehört, Gedanken machen. Hier ist noch keinerlei Entscheidung gefallen. Volker Mendel bestätigt, dass die FWG das Vorschlagsrecht für die Nachfolge von Wolfgang Runkel habe.
In der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates wird Wolfgang Runkel offiziell gebührend verabschiedet werden. Es ist davon auszugehen, dass bis dahin auch die Nachfolge geregelt sein wird und an dem Abend dann bereits sein Nachfolger gewählt werden kann. (woti)
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