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Nachricht vom 03.06.2019    

Gegendarstellung: Altersstarrsinn machte der Polizei Neuwied zu schaffen

Wir berichteten am Sonntag unter dem obigen Titel über zwei Autofahrer, die sich laut dem herausgegebenen Polizeibericht nicht an die Polizeianweisungen hielten. Einer der Autofahrer hat sich nun gemeldet und schildert den Fall aus seiner Sicht.

Neuwied. Ein 67-Jähriger fuhr trotz Sperrung und klarer Ansage durch eine Unfallstelle und beleidigte und gefährdete die Polizisten. Dies teile die Polizei Neuwied mit. Der betroffene Fahrer hat nun in einem Schreiben an die Polizei darauf reagiert, dass uns vorliegt.

Die Stellungnahme im Wortlaut:
„1. Ich befuhr am 31. Mai aus Richtung der IHK kommend die Andernacher Straße in Richtung Kreisel, der aus dieser Richtung nicht gesperrt war.

2. Als ich in den Kreisel eingefahren war wurde ich in einem rüpelhaften, lautstarken, in der Du–Form, Tonfall, von dem Polizeibeamten … aufgefordert, den Kreisel in Richtung Schlossstraße zu verlassen.

3. Ich wollte nachfragen, dies im normalen Tonfall, ob ich in die Langendorfer Straße, (es waren zuvor auch andere Fahrzeuge dort hineingefahren) um dann in die alte Andernacher Str. zu kommen, fahren könnte. Hierzu kam es jedoch nicht, da ich wieder im anschreienden, duzenden Tonfall angebrüllt unterbrochen wurde, den Kreisel in Richtung Schloss zu verlassen.

4. Ich habe mich dann, bedingt durch das permanente „Duzen„ provoziert gefühlt und mich dann, was ich ausdrücklich bedauere, zu einen dummen Ausdruck verleiten lassen. Dafür entschuldige ich mich in aller Form.



5. Zu diesem Zeitpunkt stand ich genau zwischen den Ausfahrten Schlossstr. und Langendorfer Str. und es war zu diesem Zeitpunkt nur Herr …. anwesend.

6. Dann erst kam ein 2. Beamter hinzu und Herr …. forderte mich auf in die Langendorfer Str. zu fahren und dort zu warten. Ich habe daraufhin (im normalen Tonfall und nach wie vor in der Sie – Form) gesagt, dass ich in der alten Andernacher Str. warten würde und bin losgefahren.

7. Ich bin zu keinem Zeitpunkt auf einen Beamten, auch nicht auf Herrn …., mit meinem Fahrzeug zugefahren. Er stand, immer neben meinem Fahrzeug in Höhe der heruntergelassenen Scheiben.

8. Der jüngere Beamte kam dann mir entgegen (in Höhe der alten Andernacher Str.), worauf ich angehalten habe und wiederholend mitgeteilt habe, dass ich in der alten Andernacher Str. warten würde. Der Beamte hat mich dann an meinem linken Arm angefasst und gezogen (bei geschlossener Fahrertür, aber offenem Fenster). Hierauf habe ich ihm dann im rauhen Tonfall gesagt er möchte dies lassen. Was er dann auch tat.

9. Ich bin dann in die alte Andernacher Str. gefahren und habe in Höhe der Nr. 19, 10 Minuten auf die Beamten gewartet. Ich wiederhole nochmals, dass ich zu keiner Zeit einen der Beamten mit meinem Fahrzeug genötigt habe. Dies lässt sich auch jederzeit beweisen. Auch lässt sich beweisen, dass der Beamte …. sich im Tonfall vergriffen hat und mich als älterem Mitbürger permanent duzte.“



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