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Nachricht vom 05.09.2019    

Radfahrer stirbt nach Unfall – Anklage gegen flüchtigen Autofahrer

Nach dem schweren Unfall am 10. Januar 2019 auf der K 81 von Weitersburg nach Höhr-Grenzhausen, bei dem ein Radfahrer ums Leben gekommen war, hat die Staatsanwalt laut Mitteilung nun Anklage gegen einen 46-Jährigen erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, eine Linkskurve geschnitten und dabei den entgegenkommenden 68 Jahre alten Radfahrer erfasst zu haben. Nach dem Unfall fuhr er weiter, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

Bendorf. Nach Angabe der Staatsanwaltschaft hatte sich der Fahrradfahrer regelkonform verhalten. Er wurde durch den Aufprall so schwer verletzt, dass er etwa eine Stunde nach dem Unfall am Unfallort verstarb. Der nun angeklagte Autofahrer soll nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt haben, zudem war sein Wagen nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der Angeschuldigte den schwerverletzten Radfahrer nach der Tat am Unfallort zurückgelassen haben, ohne sich um dessen medizinische Versorgung zu bemühen. Zugunsten des Angeschuldigten ist nach dem Ermittlungsergebnis davon auszugehen, dass bereits die dem Opfer durch den Unfall zugefügten Verletzungen zum Tod geführt hatten. Der Angeschuldigte hat gestanden, das Unfallfahrzeug im Tatzeitpunkt gefahren zu haben.

Die Staatsanwaltschaft bewertet den Unfall sowie die Fahrerflucht als fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sie geht weiterhin davon aus, dass der Angeschuldigte sich, um diese strafbaren Handlungen zu verdecken, vom Unfallort entfernt und dabei billigend in Kauf genommen hat, dass der Radfahrer infolge des Ausbleibens der sofortigen medizinischen Versorgung versterben könnte. Dies bewertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord durch Unterlassen der Hilfeleistung sowie als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, erneutes Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.



Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Angeklagten beantragt. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 23. August 2019 in Untersuchungshaft. Der Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst dem Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist.

Auch gegen den zur Tatzeit 19-jährigen Sohn des Angeschuldigten, der der letzte Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs war, wird ein gesondertes Ermittlungsverfahren geführt. Ihm werden unter anderem die Vergehen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. In diesem gesonderten Ermittlungsverfahren dauern die Ermittlungen an. (PM)



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