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Nachricht vom 03.11.2020    

Inzidenzwert weiter im dreistelligen Bereich - wieder ein Todesfall

Von Wolfgang Tischler

Im Kreis Neuwied wurden 25 neue Positivfälle am Dienstag registriert. Die Summe aller Fälle steigt auf 1.045 an. Aktuell sind 496 infizierte Personen in Quarantäne. Aus dem Bereich der VG Rengsdorf-Waldbreitbach ist ein weiterer Todesfall zu beklagen.

Symbolfoto

Neuwied. Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung des Landesuntersuchungsamtes RLP bei 109,4. Damit liegt der Kreis Neuwied weiterhin in der Warnstufe „rot" und gilt als Risikogebiet.

Wer auf Corona getestet wird, sollte dringend zuhause bleiben und Kontakte vermeiden bis das Testergebnis vorliegt!, erklärt die Kreisverwaltung und ergänzt: „Wir haben immer wieder die Rückmeldungen aus Firmen und Einrichtungen, dass Personen weiter zur Arbeit/Kita gekommen sind, obwohl sie getestet wurden. Bis das Testergebnis vorliegt, bleiben Sie bitte zu Hause und vermeiden Sie Kontakte.“

Noch ein wichtiger Hinweis gibt die Kreisverwaltung bekannt: Wenn Sie krank sind oder Symptome aufweisen, dann kontaktieren Sie bitte telefonisch ihren Hausarzt. Mit ihrem Hausarzt wird dann das weitere Vorgehen besprochen und eine entsprechende Behandlung eingeleitet.

In der Fieberambulanz in Neuwied werden nur Kontaktpersonen getestet, die durch das Gesundheitsamt ermittelt werden. Hier erfolgt keine kurative Behandlung.

Die aktuellen Fälle verteilen sich auf die Kommunen wie folgt
Summe aller Positivfälle im Kreis Neuwied

Stadt Neuwied: 384 (+13)
VG Asbach: 119 (+2)
VG Bad Hönningen: 91 (+1)
VG Dierdorf: 29 (+1)
VG Linz: 104 (+2)
VG Puderbach: 41 (+1)
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 196 (+3)
VG Unkel: 81 (+2)

Aktuell sind 496 infizierte Personen in Quarantäne
Stadt Neuwied: 176
VG Asbach: 46
VG Bad Hönningen: 43
VG Dierdorf: 19
VG Linz: 49
VG Puderbach: 23
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 112
VG Unkel: 28


Aktuelle Regelungen im Kreis Neuwied im Überblick

Ab dem 2. November gelten in ganz Rheinland-Pfalz folgende Regelungen:

Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 10 Personen).

An allen Schulen gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und motorische Entwicklung.



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Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettannahmestellen.

Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.

Geschlossen werden: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios. Geöffnet bleiben: Physio-, Ergo-, und Logotherapien sowie Fußpflege und Friseursalons.

Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Maximal ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Im Kreis Neuwied gelten seit dem 31. Oktober 2020 folgende zusätzliche Regelungen
In geschlossenen Räumen gilt für die Betätigung der Religions- und Glaubensgemeinschaften die Maskenpflicht für Teilnehmende auch am Platz.

Für Teilnehmer an Bildungsangeboten in öffentlichen und privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, gilt während der Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung eine Maskenpflicht.

In der Zeit von 0 Uhr bis 6 Uhr ist es folgenden Einrichtungen untersagt, alkoholische Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben: gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes, Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte, Spielbanken/ Spielhallen sowie Internetcafes.

Für den Privatbereich gilt die dringende Empfehlung, auf Veranstaltungen und Feiern zu verzichten oder sich mit maximal zehn Teilnehmern aus höchstens zwei Hausständen zu treffen.
woti


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