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Nachricht vom 04.04.2021    

Die BI gegen wkB in Erpel informiert

Der damalige Gemeinderat führte das Abrechnungssystem wiederkehrende Beitrag (wkB) 2016 in Erpel ein. Noch in derselben Sitzung wurde auch der Ausbau der Rieslingstraße beschlossen – eine Satzung lag noch nicht vor.

Symbolfoto

Erpel. Ebenso wenig gab es zu diesem Zeitpunkt die Direktive der SPD geführten Landesregierung, wkB in RLP einzuführen. Die Konsequenzen dieses Schnellschusses tragen jetzt alle: Die aktuelle wkB-Satzung in Erpel ist nichtig.

Das Verwaltungsgericht hat die fehlerhafte Bildung der Abrechnungseinheiten durch den alten Gemeinderat und dessen externen Berater bestätigt. Nach der eindeutigen Rechtsprechung ist in der ganzen Ortsgemeinde Erpel nur ein Abrechnungsgebiet zu bilden, also keine Unterteilung zwischen Ortslage Erpel und Ortsteil Orsberg.

Ein Ergebnis des ungerechten und höchst komplizierten Abrechnungssystems wkB: Alle beitragspflichtigen Grundstücksbesitzer aus der Ortsgemeinde Erpel werden, vorausgesetzt die rechtlichen Vorgaben werden zukünftig erfüllt, für den Ausbau der Straßen in der gesamten Ortsgemeinde Erpel einen Anteil zahlen müssen. Jetzt endlich haben die CDU und SPD das gewollte Ergebnis und die angepriesene Solidarität: Verteilung der Beiträge auf viele Schulter, wenn auch immer noch zu wenige.

Die CDU Erpel behauptet, sie wolle sich dafür einsetzen, dass auch die bereits beglichenen Bescheide in der Neuberechnung berücksichtigt und entsprechend gekürzt werden. Das sieht die CDU Erpel als einzig faire Lösung an.

Die Bürgerinitiative (BI) hingegen verweist lieber auf die geltenden Gesetze: Entweder die Verwaltung muss die Bescheide aufheben, eine Neuberechnung vornehmen und neue Bescheide erlassen, oder nicht. Das entscheidet nicht die CDU Erpel, sondern die Gesetzeslage und im Anschluss gegebenenfalls die Gerichte.

Da die aktuelle wkB-Satzung in Erpel nichtig ist, besteht aktuell ein Anspruch auf vollständige Erstattung der bereits geleisteten Beiträge! Die Beiträge müssen neu ermittelt werden. Deren Höhe hängt davon ab, wie und wann eine neue (wirksame) Satzung beschlossen wird.

Wie kam es zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts?
Der alte Gemeinderat unter Federführung der CDU hat eine fehlerhafte Satzung erlassen. Die Mitglieder der BI haben die erlassenen Bescheide einer rechtlichen Überprüfung unterzogen - hierfür werden Fachanwälte für Verwaltungsecht nicht benötigt - und haben unter Auswertung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts festgestellt, dass die Bildung zweier Abrechnungseinheiten in Erpel fehlerhaft ist. Dies hat zwingend die Nichtigkeit der Satzung zur Folge.

Bereits im Jahr 2018 wurde die Verwaltung hierauf hingewiesen. Die Mitglieder der BI haben daher, um einen eventuellen Schaden sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Ortsgemeinde abzuwenden, den Rechtsweg eingeschlagen. Hätten sie es nicht gemacht, würden in Erpel möglicherweise in den nächsten Jahrzehnten die Straßenausbaubeiträge aufgrund einer nichtigen Satzung abgerechnet, dies mit unübersehbaren Folgen, im schlimmsten Falle einer drohenden Rückabwicklung Jahre später. Die CDU Erpel hätte lieber eine nichtige Satzung als Abrechnungsgrundlage behalten.



Die Entscheidungsgrundlage für das Verwaltungsgericht der Klage stattzugeben, ist die Auffassung, die Bildung zweier Abrechnungseinheiten (Ortslage Erpel / Ortsteil Orsberg) ist fehlerhaft. Die CDU Erpel behauptet, die Entscheidung für eine Abrechnungseinheit sei unter anderem mit dem bestehenden Fußweg an der Kreisstraße und dem für die Kinder errichteten Schulweg begründet. Das ist eine falsche Darstellung. Entweder hat die CDU Erpel das Urteil nicht gelesen, oder nicht verstanden, oder sie will die Bürger bewusst in die Irre führen. Das Gericht führt vielmehr aus, es bestehe ein Bebauungszusammenhang, denn zwischen der Bebauung auf einzelnen Grundstücken im Ortsteil Erpel und Ortsteil Orsberg betrage die Entfernung etwa 60 bis 70 Meter. Der Schulweg und der bestehende Fußweg sprächen eher für eine verbindende als für eine trennende Wirkung der Ortsteile.

Richtig ist, dass der Hauptausschuss die Empfehlung beschloss, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Die Beweggründe der Hauptausschussmitglieder für diese Entscheidung wurden in der Sitzung nicht erörtert. Weshalb die CDU Erpel behauptet, dies sei erfolgt, um einen weiteren Schaden von der Ortsgemeinde abzuwenden, ist nicht nachvollziehbar.

Der einzige Schaden, der der Ortsgemeinde bisher entstanden ist, sind die unnötigen Kosten für externe Berater, Fachanwaltskanzleien sowie Gerichts- und Anwaltskosten für unnötige Gerichtsverfahren. Ein weiterer möglicher Schaden ist ausschließlich auf die zum damaligen Zeitpunkt nicht gesetzlich vorgeschriebene Einführung des wkB in Erpel zurückzuführen.

Das bedeutet für Erpel: Wenn der Gemeinderat eine Satzung mit nur einer Abrechnungseinheit beschließt, dann werden auch Orsberger Bürger ebenfalls beim Straßenausbau in der Ortslage zur Kasse gebeten, während Erpeler Bürger auch für Orsberger Straßen zahlen werden müssen. Dies ist genau das, was durch die Gesetze und Rechtsprechung vorgegeben wird und die CDU und SPD seinerzeit mit der Einführung des wkB erreicht haben.

Weshalb sich der damalige Gemeinderat für die Erstellung von zweier Abrechnungseinheiten entschieden haben will, ist vollkommen unerheblich. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben. Und wie geht es weiter? Die BI wird weiter für die Einhaltung der Gesetze kämpfen, wenn nötig auch vor Gericht und die CDU Erpel wird weiter ihre eigene Wahrheit verkünden.
PM Bürgerinitiative gegen wkB


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