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Nachricht vom 28.04.2021    

Wildernder Hund im Wald: Jäger reagierte gerade noch rechtzeitig

Das hilflose, panische Quieken eines Wildschweins, das ein Jäger am vergangenen Sonntag (25. April) gegen 16 Uhr im Stadtwald gehört und mit dem Mobiltelefon in einem kurzen Video festgehalten hat, gehen durch Mark und Bein.

Symbolfoto

Bad Honnef. Gegen 16 Uhr hatte der Jäger Hundegebell und Kampfgeräusche vernommen und war in Richtung des Geschehens geeilt. Dort fand er einen etwa 25 Kilogramm schweren schwarz-braunen Mischlingshund, der sich in ein junges Wildschwein, einen sogenannten Frischling, am Hals verbissen hatte und versuchte, das Tier mit aller Kraft zum Boden zu reißen. Dem Jäger gelang es, mit einem beherzten Einschreiten den wildernden Hund, der ein blaues Geschirr trug, vom Frischling zu trennen. Sowohl der Hund als auch das sichtbar verletzte Wildschwein liefen augenblicklich davon.

Der Jäger informierte Georg Pieper, Förster der Stadt Bad Honnef, der sogleich Kontakt zu einem Nachsuchgespann aufnahm: „Nachsuchgespanne sind professionelle Hundeführer mit ausgebildeten Hunden, die speziell auf die sehr schwierige Suche von nur leicht verletzten Tieren trainiert sind.“ Trotz zweieinhalbstündiger Suche über mehrere Kilometer durch den Wald konnte das verletzte Wildschwein nicht mehr aufgefunden werden. „Wilderei durch freilaufende Hunde im Wald ist kein Kavaliersdelikt“, stellt Förster Georg Pieper klar und erinnert an die generelle und ganzjährige Leinenpflicht für alle Hunde im gesamten Naturschutzgebiet Siebengebirge: „Wir haben den Vorfall daher bei der Polizei angezeigt und bitten die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise bei der Polizeistation Bad Honnef (02224-2635), um welchen Hund und Hundehalter es sich bei dem Vorfall gehandelt haben könnte.“

Die generelle und ganzjährige Leinenpflicht ist im Naturschutzgebiet Siebengebirge wie auch in anderen Naturschutzgebieten von besonderer Bedeutung, betont der städtische Förster Georg Pieper: „Es geht darum, den Lebensraum der Wildtiere nicht nur vor Wilderei, sondern auch allgemein vor Störungen zu schützen. Aktuell beginnt die Brut- und Setzzeit. Jungtiere und trächtige Muttertiere sind durch Hunde besonders gefährdet. Leider beobachten wir entsprechende Vorfälle immer wieder.“ Auch Fälle von wildernden Hunden sind im Wald keine Einzelfälle, berichtet der Förster: „Im vergangenen Jahr haben wir eine von Hunden gerissene trächtige Ricke, also ein weibliches Reh, gefunden. Die Bissspuren der Hunde waren unverwechselbar am toten Tier zu erkennen. Im März wurden drei Hunde dabei beobachtet, wie sie ein Reh hetzten. Die Dunkelziffer an Vorfällen dürfte aber noch erheblich größer sein.“



Oft sei es angesprochenen Hundehaltern nicht bewusst, dass ihr Tier bereits wildert, spricht der Förster aus Erfahrung: „Nicht nur das Hetzen, Packen und Töten von Wild gilt als Wilderei, sondern auch bereits das Suchen nach Wild im Umfeld der Wege. Hundehalter, deren Hunde wildern, müssen nach dem Landesjagdgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall sieht das Gesetz sogar eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis vor. Zudem müssen Schäden am Wild ersetzt werden und der Hund kann einen Maulkorbzwang auferlegt bekommen.“ Der beste Schutz für Wildtiere und auch die Haustiere ist und bleibt im Wald die Leinenpflicht, betont der Förster: „Dann steht dem Waldbesuch mit Hund auch nichts entgegen.“
PM



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