Rat Rheinbreitbach beschließt wiederkehrenden Beitrag
Der Rat hat die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (wkB) in Rheinbreitbach beschlossen. Damit wird eine gesetzliche Vorgabe der Mainzer Koalition aus SPD, Grünen und FDP umgesetzt.
Rheinbreitbach. Die Kosten des Straßenausbaus werden danach künftig zum großen Teil Jahr für Jahr - neben der Grundsteuer - den Grundstückseigentümern getrennt nach den Gebieten „Ortslage Rheinbreitbach“ und „Breite Heide“ in Rechnung gestellt.
Der CDU war es wichtig, die Belastungen der Anlieger in Grenzen zu halten. Auf CDU-Antrag wurde mit Mehrheit der Anteil der Gemeinde in der Ortslage wegen des hohen Anteils an Durchgangsverkehr auf 40 Prozent angehoben, ein Drittel höher als von der Verwaltung vorgeschlagen. Entsprechend werden die Anlieger entlastet. Ebenso folgte der Rat dem CDU-Antrag, den vorgesehenen Zuschlag für die Anlieger des Ortskerns zu streichen. Für die Breite Heide wurde der Gemeindeanteil auf Antrag der UWG auf 30 statt 25 Prozent festgesetzt.
„Es wäre aus unserer Sicht gerechter und mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden, Straßensanierungen aus Steuermitteln zu finanzieren. Dies erlaubt uns aber das Landesgesetz nicht. Unter diesen Umständen sind wir froh, dass wir dem wkB in Rheinbreitbach ein Stück weit die Zähne ziehen und die Belastungen der Anlieger eindämmen konnten“, sagte Heinz Schmitz, der die CDU-Anträge im Rat begründete. CDU-Fraktionschef Arne Küenzlen bedauerte, dass sowohl Ortsbürgermeister Roland Thelen als auch die gesamte Fraktion der Grünen gegen die Entlastung der Rheinbreitbacher Bürger gestimmt haben. Er begrüßte, dass die UWG und einzelne Ratsmitglieder der SPD dem Antrag der CDU zugestimmt und ihm zur Mehrheit verholfen haben.
Eine Verschonungsregelung sieht vor, dass Grundstückseigentümer, die erst kürzlich Beiträge für den Ausbau „ihrer“ Straße bezahlen mussten, für eine Übergangszeit vom wkB befreit werden. Der Vorschlag der CDU, die dadurch entstehenden Beitragsausfälle durch die Gemeinde zu übernehmen, fand im Rat keine Mehrheit. Diese Kosten werden daher zusätzlich auf die nicht verschonten Anlieger abgewälzt.
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