Ist die Grundsteuererhöhung in Neuwied rechtmäßig?
Von Wolfgang Tischler
In der am 10. Dezember 2020 durchgeführten Stadtratssitzung in Neuwied wurde mit einer knappen Mehrheit von einer Stimme, der von der Papaya-Koalition beantragten Erhöhung der Grundsteuer B zugestimmt. Ein Bürger lässt nun die Rechtmäßigkeit der Erhöhung prüfen.
Neuwied. Ein Bürger, der in Neuwied Eigentum besitzt, hat bei der ADD Koblenz die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Steuererhöhung beantragt. Er schreibt: „In Ihrer Eigenschaft als Kommunal-Aufsichtsbehörde beantrage ich, die Rechtmäßigkeit des von der Stadt Neuwied angehobenen Grundsteuerhebesatzes B von 420 auf 610 Punkte und damit um rund 45 Prozent zu prüfen. Dabei gilt es vornehmlich festzustellen, ob die Stadt Neuwied das dafür notwendige Ermessen überhaupt und dann fehlerfrei ausgeübt hat.“
Der Bürger (Name und Brief liegen der Redaktion vor) gibt dazu auch eine längere Begründung ab, in der er an der Rechtmäßigkeit „erhebliche“ Zweifel äußert. So sieht er unter anderem den der Gemeinde zugebilligten Ermessensspielraum als deutlich überschritten an und deutet die Höhe der Erhebung als „Willkür“. Wörtlich heißt es: „Nach öffentlichen Äußerungen maßgebender Kommunalpolitiker sei es eine Forderung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Koblenz gewesen, den Hebesatz in vorgenommenem Umfang zu erhöhen. Eine derartige, konkrete aufsichtsrechtliche Forderung, den Hebesatz in vorgenommener Höhe anzuheben, wäre jedoch unzulässig.“
Es ist davon auszugehen, dass die ADD eine allgemeine Empfehlung abgegeben hat, die Grundsteuer B anzuheben. Dies wäre auch nicht zu beanstanden. Denn das bisherige Haushaltsgeschehen der Stadt Neuwied und das dabei entstandene hohe Haushaltsdefizit würde den aufsichtsrechtlichen Hinweis durchaus rechtfertigen.
Daraus folgert der Bürger: „Weil allein die öffentlich geäußerte Behauptung im Raum steht, dass die ADD die Erhöhung der Grundsteuer im vorgenommenen Umfang verlangt hat, bestehen einer Ermessensausübung durch die Stadt Neuwied erhebliche Zweifel. Wäre es nämlich ausgeübt worden, so hätte es sich erübrigt, eine massive Einwirkung der ADD zu behaupten und allein damit die Steuererhöhung zu begründen.“
Der Bürger möchte festgestellt wissen, inwieweit Druck von übergeordneten Behörden ausgeübt wurde oder ob dies nur als Vorwand genommen wurde, eine deutliche Steuererhöhung zu initiieren. Vor gut einem Jahr haben alle im Stadtparlament vertretenen Parteien versichert, die Grundsteuer B nicht zu erhöhen. Sobald wir ein Ergebnis zur Kenntnis bekommen, werden wir berichten.
woti
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