DvOE gegen Fortsetzung Rechtsstreit gegen Urteil in Sachen wkB
In der Ratssitzung vom 26.04.2021 haben die stimmberechtigten Mitglieder der Fraktion Demokratie vor Ort Erpel (DvOE) im Ortsgemeinderat geschlossen dagegen gestimmt, den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz in Sachen wkB (Wiederkehrender Beitrag) weiter zu verfolgen.
Erpel. Die DvOE ist einstimmig dafür, das Urteil anzunehmen und die entsprechenden Konsequenzen daraus in der Ortsgemeinde umzusetzen.
Schade, auch fünf Jahre nach Einführung des wkB scheint die CDU Erpel, den Kern des Abrechnungssystems noch immer nicht verstanden zu haben. Geht es hier nicht um Solidarität? So viele Beitragszahler wie eben möglich teilen sich die Kosten, so dass die Belastung für jeden Einzelnen möglichst gering ist? Das Beispiel Rieslingstraße hat deutlich gezeigt, dass dem nicht so ist. Tatsächlich müssen viele Bürger vierstellige Beiträge zahlen. De hohe Anzahl der Widersprüche belegt deutlich die Unzufriedenheit. Das jedoch will die CDU immer noch nicht wahrhaben. Krampfhaft hält sie an der handwerklich schlecht gemachten und nun auch vom Gericht (das sich in seiner Urteilsbegründung übrigens auf die Rechtsprechung des OVG Rheinland- Pfalz beruft, also genau auf das Gericht, das jetzt in der Berufung das Urteil aufheben soll…) festgestellten rechtswidrigen Satzung fest, deren Ausgestaltung viele Bürger extrem belastet.
Die DvOE ist der Meinung, vor der Einführung von wkB hätten so viele Grundstücke wie möglich für die Abrechnungssystematik formal erfasst werden müssen, Stichwort „Solidarität“. Bei der Einführung und Festlegung von zwei Abrechnungseinheiten hätte es auf die Argumente, die die CDU dafür immer noch propagiert, gar nicht ankommen dürfen: Eine eigene Feuerwehr, Ortsgeschichte und Vereinswesen, - das alles zeichnet zwar Orsberg aus, nur spielt es für die Bildung von Abrechnungseinheiten überhaupt keine Rolle. Zusammengefasst gilt also: so, wie die CDU es sich in der letzten Ratssitzung und in ihrer Pressemitteilung zurechtgelegt hat, funktioniert das System wkB eben nicht.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage müssen die Straßenausbaukosten nach dem System des wkB abgerechnet werden. Hier sind der DvOE zwar auf kommunaler Ebene die Hände gebunden. Mit einer Anerkennung des Urteils hätte man aber wenigstens die Gelegenheit gehabt, mit einer neuen Satzung für ganz Erpel die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren: Ein Blick auf die Gemeinden in der Nachbarschaft zeigt, wie es gehen könnte: da gibt es eine geringere prozentuale Anrechnung der Geschosse, da gibt es zu beschließende Ausgabengrenzen statt einer „Luxussanierung“ und da gibt es einen höheren von der Gemeinde zu zahlenden Anteil. Warum ergreift man jetzt nicht die Chancen für derartige Korrekturen? Leider verschließen die beiden anderen Parteien im Ortsgemeinderat, CDU und SPD, die für die alte Satzung verantwortlich zeichnen, trotz des heftigen Gegenwindes während der letzten Jahre und dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl weiterhin vor diesen Fakten die Augen.
Abschließend muss auch energisch widersprochen werden, wenn den Bürger, die gegen die wkB- Bescheide mit Widersprüchen und Klagen vorgegangen sind, jetzt der Vorwurf gemacht wird, sie seien dafür verantwortlich, wenn im Zusammenhang mit den Rechtsstreiten nun gegebenenfalls zusätzliche Kosten auf die Ortsgemeinde zukommen. Das behaupten die gleichen Vertreter im Ortsgemeinderat, die mit der Fortsetzung des Rechtsstreites riskieren, dass Erpel wegen Eintritt der Verjährung auf einem hohen Anteil der Kosten aus 2017 für die Rieslingstraße sitzen bleiben würde und die trotz mehrfacher Nachfrage in der Ratssitzung am 26. April noch nicht einmal erläutern konnten, welche Kosten für die beauftragten Rechtsanwälte entstanden sind und noch entstehen werden.
(Pressemitteilung der Wählergruppe Demokratie vor Ort Erpel)
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