Unfall: Kein Führerschein, geklaute Nummernschilder und Drogenkonsum
Ein 40-Jähriger ohne Führerschein aus NRW verursachte am Freitag, den 21. Mai auf der Autobahn A 3 einen Verkehrsunfall. Die Rettungskräfte kamen nur langsam voran, weil sie mehrfach behindert wurden.
Neustadt. Am Freitag ereignete sich gegen 10:10 Uhr zwischen der Anschlussstelle Bad Honnef/Linz und dem Autobahnparkplatz Pfaffenbach der Bundesautobahn A3 in Fahrtrichtung Frankfurt ein Verkehrsunfall. Der 40 Jahre alte FAhrer befuhr mit seinem PKW zunächst den linken der drei Fahrstreifen. Hierbei verlor der Fahrer ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte in Folge dessen zunächst mit der Beton-Mittelschutzwand. Von der Wand wurde das Fahrzeug zurück auf die Hauptfahrbahn abgewiesen. Es kam zu einer Kollision mit einem auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Sattelzuggespann, ehe das Fahrzeug über den Seitenstreifen hinweg von der Fahrbahn abkam. Dort kam es zu einem Zusammenstoß mit der rechten Schutzplanke und das Fahrzeug kam schließlich zum Stillstand. Der Fahrzeugführer erlitt durch das Unfallereignis leichte Verletzungen.
Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zuvor in Nordrhein-Westfalen gestohlen wurden. Ferner erkannten die Autobahnpolizisten körperliche Auffälligkeiten bei dem Fahrzeugführer, welchen auf einen aktuellen Drogenkonsum deuteten. Eine Blutprobe wurde entnommen und mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Keine Rettungsgasse und Behinderungen der Einsatzfahrzeuge
Bei der Anfahrt hatten die Kräfte der Polizei Probleme zur Einsatzörtlichkeit zu gelangen. Zunächst unterließ es einen bislang unbekannten Fahrzeugführer eines Lastkraftwagens, den unter Verwendung von Martinshorn und Blaulicht fahrenden Polizeibeamten sofort freie Bahn zu schaffen. Unbeirrt von der Gesamtsituation überholte dieser zunächst mehrere Fahrzeuge, bevor er schließlich einen Fahrstreifenwechsel durchführte. Eine Videoaufzeichnung wurde gefertigt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dem Fahrzeugführer droht nun ein einmonatiges Fahrverbot, verbunden mit einer Geldbuße in Höhe von 240 Euro.
In dem zwischenzeitlich durch den Verkehrsunfall gebildeten Rückstau wurde die Rettungsgasse nicht ordnungsgemäß gebildet. Mehrere Sattelzuggespanne blockierten an unterschiedlichen Stellen mehrere Fahrstreifen. Auch hier wurden Videoaufnahmen gefertigt. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern an und werden nach Abschluss der Auswertungen entsprechend geahndet.
Apell der Polizei
Die Beamten der Polizeiautobahnstation Montabaur möchten diesen Einsatz zum Anlass nehmen, einen Appell an alle Verkehrsteilnehmer zu richten: „Jeder Mensch kann plötzlich und unverschuldet in eine Notsituation geraten. Tragen auch Sie durch ein umsichtiges Verhalten dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen. Gehen Sie als gutes Beispiel vor, treten Sie für Ihre Mitmenschen ein und machen Sie den Weg frei. Helfen Sie uns, damit wir Ihnen helfen können. Die Rettungsgasse wird zwischen äußert linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet - egal ob die Richtungsfahrbahn zwei, drei oder sogar über vier Fahrstreifen verfügt. Richtig ist, die Rettungsgasse bei Stau und stockendem Verkehr frühzeitig zu bilden, nicht erst, wenn das Blaulicht durch einen Blick in den Rückspiegel wahrgenommen wird.“
(PM)
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