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Nachricht vom 09.06.2021    

Bundestagswahl: Ergänzung BWO hat Auswirkungen auf Stimmbezirke

Die Änderung der Bundeswahlordnung (BWO) und der hiermit neueingeführte § 68 Abs. 2 BWO wurde auf Grundlage der Empfehlung der Landeswahlleitung frühzeitig mit den im Landkreis Neuwied betroffenen Kommunen besprochen.

Symbolfoto

Kreis Neuwied. Für den Fall, dass in einem Wahlbezirk weniger als 50 Stimmen abgegeben werden, sieht der neu eingeführte § 68 Abs. BWO zur Sicherung der Geheimhaltung vor, dass sämtliche Unterlagen (verschlossene Wahlurne, Wählerverzeichnis, Abschlussbeurkundung, Wahlscheine) an einen anderen, aufnehmenden Wahlbezirk übergeben werden müssen. Neben zusätzlichen Protokollierungsarbeiten und dem Transport des Wahlvorstands samt Wahlunterlagen muss der aufnehmende Wahlvorstand in diesen Fällen solange mit dem Wahlgeschäft warten, bis der abgebende Wahlvorstand die Unterlagen in den anderen Wahlraum gebracht hat. Nach Ansicht der Landeswahlleitung muss dann davon ausgegangen wird, dass sich die Ergebnisfeststellung am Wahlabend deutlich verzögert. Daher hat das Land die Zusammenlegung einzelner Wahlbezirke mit weniger als 300 Stimmberechtigten empfohlen.

Diese Empfehlung haben wir im Kreis Neuwied eng mit den betroffenen Gemeinden erörtert und dabei auch auf die Wahrscheinlichkeit erörtert, dass es am Wahlabend zu einer spontanen Zusammenlegung kommen muss – weil eben weniger als 50 Stimmen abgegeben worden sind.

Landrat Achim Hallerbach betont dabei in seiner Eigenschaft als Wahlleiter ausdrücklich das harmonische Miteinander bei der Entscheidungsfindung: „Letztlich müssen wir als Kreisverwaltung die Entscheidung zwar treffen, aber es ist alles eng abgestimmt worden und nichts über die Köpfe der Kommunen hinweg geschehen. Wir haben keine Vorgaben gemacht und auch keinen Druck ausgeübt, sondern es den Kommunen freigestellt, ob sie ihre Wahlbezirke zusammenlegen oder eben gegebenenfalls am Wahlabend die zeitlichen Verzögerungen in Kauf nehmen“, stellt er klar.



Insgesamt kann für den Landkreis Neuwied festgehalten werden, dass es nur vereinzelt Stimmbezirke mit weniger als 300 Wahlberechtigten gibt. Wir sind somit weniger stark betroffen als andere Landkreise.

Im Ergebnis werden im Landkreis Neuwied gemeindeübergreifend die Ortsgemeinde Niederhofen mit der Ortsgemeinde Harschbach, die Ortsgemeinde Niederwambach mit der Ortsgemeinde Ratzert sowie die Ortsgemeinde Datzeroth mit der Ortsgemeinde Niederbreitbach zu jeweils einem Stimmbezirk zusammengelegt.

Darüber hinaus kam es vereinzelt zu Neueinteilungen der Stimmbezirke innerhalb von Gemeinden kommen, so dass beispielsweise in der Ortsgemeinde Großmaischeid der Stimmbezirk Großmaischeid-Kausen entfällt, wie auch in der Ortsgemeinde Oberdreis diesmal nur ein Stimmbezirk anstatt zwei Stimmbezirken gebildet wird.
(PM)



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