Corona-Lockerungen bei Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz beschlossen
Von Wolfgang Tischler
Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Perspektivplan Rheinland-Pfalz mit zwei neuen Stufen fortgeschrieben und weitere Öffnungsschritte beschlossen.
Region. Das Kabinett hat sich neben dem Perspektivplan auch ausführlich damit beschäftigt, wie Familien und Kinder entlastet und unterstützt werden können. „Dabei stand zum einen im Vordergrund, Kindern und Jugendlichen schöne Ferien zu ermöglichen. Zum anderen schaffen wir Angebote, um Wissen aufzuholen und Kinder und Jugendlichen zu stärken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Mehr Sport, Kultur und Freizeit - Öffnungsschritte ab dem 18. Juni
Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung werde derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte vorgesehen:
Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit maximal 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.
Mehr Kontakte auch bei privaten Feiern möglich - zusätzliche Öffnungsschritte ab dem 2. Juli
Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf maximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, et cetera) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
Die Personenbegrenzung (zum Beispiel Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 Quadratmeter, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 Quadratmeter entfällt.
(woti)
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