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Nachricht vom 17.06.2021    

Corona im Kreis Neuwied: Neue Freiheiten ab Freitag

Die Kreisverwaltung Neuwied meldet am Donnerstag, den 17. Juni nur eine neue Corona-Infektionen. Die Zahl der infizierten Menschen, die sich aktuell in Quarantäne befinden müssen, beläuft sich auf 81. Ab Freitag, den 18. Juni gibt es weitere Lockerungen.

Neuwied. Der vom RKI ausgewiesene Inzidenzwert für den Kreis Neuwied sinkt auf 18,5. Damit ist der Kreis Neuwied weiterhin stabil in einem Inzidenz-Bereich unterhalb von 35. Deshalb kann ab 18. Juni in den Schulen auch im Unterricht die Maskenpflicht entfallen. Mit der morgen in Kraft tretenden 23. Corona-Schutzverordnung des Landes ändert sich aber noch einiges mehr.

Zudem noch ein Hinweis aus unserem Impfzentrum: Jeder, der dort geimpft wird, erhält mittlerweile den digitalen Impfnachweis direkt vor Ort beim Check-Out (egal ob Erst- oder Zweitimpfung). Wer früher im IZ geimpft worden ist, erhält seinen digitalen Nachweis per Post und E-Mail und nicht nachträglich im IZ. Der automatisierte Versand soll in spätestens zwei Wochen starten. Noch einmal dazugesagt sei: Der digitale Impfpass ist nur eine zusätzliche Option. Der Nachweis auf Papier und im Impfpass bleibt dabei weiterhin gültig.

Diese Regelungen gelten im Kreis Neuwied ab dem 18. Juni - (Details: 23. Covid-Schutzverordnung des Landes)

Allgemeine Schutzmaßnahmen
Personenbegrenzung ist nicht mehr nach Ladengröße gestaffelt; es gilt generell zehn Quadratmeter pro Person.

Private Feiern
In angemieteten und überlassenen Räumen mit 25 Personen im Innenbereich und mit 50 Personen im Außenbereich zulässig. Genesene/Geimpfte zählen nicht mit, es gibt eine Pflicht zur Kontakterfassung und im Innenbereich zusätzlich eine Testpflicht.

Religionsausübung
Maskenpflicht am festen Platz entfällt.

Campingplätze
Die Gemeinschaftseinrichtungen (Duschen, Toiletten, Waschräume) dürfen wieder öffnen.

Hotellerie, Beherbergungsbetriebe
Gastronomische Angebote dürfen in Buffetform angeboten werden, dabei gilt die Maskenpflicht.

Sport: Training
Gruppen von maximal 50 Personen unter Anleitung im Außenbereich und von 20 Personen (Kinder: 25) im Innenbereich. Pro Person müssen zehn Quadratmeter Trainingsfläche vorhanden sein. Genesene/Geimpfte zählen nicht mit. Eine Kontakterfassung ist bei angeleiteter Sportausübung notwendig. Im Innenbereich gelten zusätzlich Testpflicht (ab 15 Jahre) und verschärfte Maskenpflicht außerhalb sportlicher Betätigung. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen) sind unter Wahrung der Schutzmaßnahmen gestattet.
Verwandte 1. und 2. Grades sind bei der Sportausübung Minderjähriger als Zuschauer zugelassen.

Sport: Zuschauer
Zuschauer im Amateur- und Freizeitbereich Außenbereich: 500 Zuschauer.
Innenbereich: 250 Zuschauer mit Test. Die Zahlen sind absolut, das heißt geimpfte und genesene Personen zählen mit. Es gelten Abstandsgebot, verschärfte Masken- und Kontakterfassungspflicht, Keine Maskenpflicht am Platz.

Freizeit
Maskenpflicht für Erwachsene auf Spielplätzen entfällt.



Schulen, staatliche Studienseminare für Lehrämter
Hier gilt eine Inzidenz unter 35! Maskenpflicht im Unterricht entfällt.

Kindertagesstätten
Ab dem 21. Juni Regelbetrieb ohne Einschränkungen im Betreuungsumfang. Keine Maskenpflicht für das Personal im Außenbereich und bei der pädagogischen Interaktion im Innenbereich. Maskenpflicht entfällt für alle Kinder in der Einrichtung (unabhängig von ihrem Alter).

Hochschulen, außerschulische Bildungsmaßnahmen und Aus-, Fort- und Weiterbildung
Bildungsangebote in öffentlichen und privaten Einrichtungen sind in Präsensform zulässig. Es gelten Abstandsgebot, verschärfte Maskenpflicht, Kontakterfassung und Testpflicht im Innenbereich. Bei Angeboten mit Präsenzunterricht an mindestens drei Tagen pro Woche ist eine zweimalige Testung pro Woche ausreichend (48 Stunden Zeitunterschied). Keine quadratmetermäßige Begrenzung der Teilnehmerzahl für Bildungsangebote, nur allgemeines Abstandsgebot.

Fahrschulen
Während des theoretischen Unterrichts entfällt die Maskenpflicht

Außerschulischer Musik-/Kunstunterricht
Außenbereich: Gruppen bis zu 50 Personen
Innenbereich: Gruppen bis zu 20 Personen (Kinder: 25)
Geimpfte/Genesene zählen nicht mit. Es gelten Abstandsgebot und Kontakterfassungspflicht. Die Maskenpflicht entfällt, wenn den Personen ein fester Platz zugewiesen wird. Testpflicht für Tätigkeiten mit verstärktem Aerosolausstoß (Gesangsunterricht, Blasinstrumente) für Personen ab 15 Jahren.

Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen, zum Beispiel Kinos, Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen, Zirkusse
Außenbereich: Maximal 500 Zuschauer
Innenbereich: Maximal 250 Zuschauer mit Test Geimpfte/Genesene zählen hier mit. Es gelten Abstandsgebot, verschärfte Masken- und Kontakterfassungspflicht. Keine Maskenpflicht am Platz.

Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur
Außenbereich: Gruppen bis zu 50 Personen
Innenbereich: in Gruppen bis zu 20 Personen (Kinder: 25) mit Test (ab 15 Jahre). Geimpfte/Genesene zählen nicht mit. Es gelten Abstandsgebot, Kontakterfassung und Maskenpflicht. Am fest zugewiesenen Platz muss keine Maske getragen werden.
(PM/red)




Mehr dazu:   Coronavirus  
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