SWN: Rund 800 Geräte sind für Erdgasumstellung nicht geeignet
Die für die Erdgasumstellung notwendige Erfassung aller Geräte ist seitens der Stadtwerke Neuwied (SWN) abgeschlossen. Etwa 35.000 Geräte wurden geprüft, ob sie für die künftig gelieferten Gasqualitäten geeignet sind oder angepasst werden können. Rund 800 Gasgeräte sind für die Umstellung nicht geeignet.
Neuwied. Die Besitzer der 800 Geräte werden von den Stadtwerken Neuwied nun angeschrieben. Sie müssen nun selbst zeitnah aktiv werden.
Rückblick: Im deutschen Erdgasnetz beziehen Kunden derzeit zwei Gasqualitäten. Die Niederlande wollen ab 2030 aber kein Erdgas mehr exportieren. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, in Deutschland auf Gas aus Norwegen und Russland umzustellen. Das bedeutet zwingend eine Anpassung der Geräte. Die Anpassung der Geräte ist für die Kunden kostenlos – wenn die Geräte denn überhaupt anpassbar sind. Das ist in Neuwied bei 800 sehr alten Geräten nicht möglich. „Entweder sind keine Ersatzteile verfügbar oder die Geräte sind technisch gar nicht mehr zugelassen und müssen außer Betrieb genommen werden“, erklärt Bereichsleiter Peter Dunkel.
Mit 2,2 Prozent nicht umrüstbarer Geräte liege man im Bundesdurchschnitt: „Aktuell prüfen wir noch, ob sich für einen Teil der Geräte noch Ersatzteile beschaffen lassen. Falls nicht, dann ist der Austausch des Geräts bis April 2022 zwingend.“ Diese Kunden bekommen daher in den nächsten Tagen Post. Neben dem Anschreiben gibt es den Gerätebefund und eine Rückantwort: „Darin kann der Installateur bescheinigen, dass ein Austausch stattgefunden hat.“ Ohne Vorlage des Nachweises müssen die SWN – das schreibt der Gesetzgeber vor – bei diesen Kunden die Versorgung unterbrechen. „
Die Kunden müssen selbst tätig werden“, appelliert und betont Dunkel. „Wir können nicht wissen, ob und wann ein Gerät getauscht wurde. Daher ist der Nachweis mit dem Antwortschreiben sehr wichtig.“ Zudem sollte man sehr zeitnah einen Installationsbetrieb kontaktieren: „Zum Herbst und zum Winter hin sind sie erfahrungsmäß stark ausgelastet. Je früher man sich dort meldet, umso besser kann der Tausch eingeplant werden.“ Sind die Arbeiten abgeschlossen, ist der Nachweis bei den SWN einzureichen. Das gilt auch, wenn man bereits direkt nach der Erfassung ein neues Gerät einbauen ließ.
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Ist der Austausch unumgänglich, gibt es einen Erstattungsanspruch zwischen 100 und 600 Euro. „Ein geringer Trost“, weiß Dunkel. „Dafür bekommt man keine neue Heizung.“ Sein Tipp: Es gibt zum einen Förderprogramme für den Austausch, zum anderen können Kunden der Stadtwerke auch die laufenden Heiztauschtage nutzen, für die es eine Prämie gibt. Oder man pachtet die Anlage im Rahmen des Pakets „SWN Sorglosheizung“. Der Kunde wählt Hersteller und Installateur, um den Rest kümmern sich die SWN, so Dunkel: „Am besten lässt man sich dazu bei uns beraten.“
Bei Fragen zum Gerätetausch hilft das „Erdgasbüro“ unter 02631/85-1800 oder per Mail unter egb@swn-neuwied.de. Infos zu den SWN-Programmen gibt es im Kunden- und Dialogcenter unter 02631-851400.
(PM)
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