Höfeausschuss: Landrat Hallerbach verpflichtet Beisitzer
Der neue Höfeausschuss für den Landkreis Neuwied hat sich konstituiert. Landrat Achim Hallerbach hat dabei im Beisein des Vorsitzenden Thomas Ecker die Beisitzer und ihre Stellvertreter zur gewissenhaften Führung ihres Ehrenamtes verpflichtet.
Kreis Neuwied. Verändert hat sich allerdings nichts: Volker Siemeister, Dirk Retterath, Hans-Ulrich Strecker und Norbert Wilsberg sowie als Vertreter Xaver Maxein, Markus Bretz, Ulrich Schreiber und Albert Schmitz waren auch schon vorher in Amt und Würden. Daher dankte ihnen Landrat Achim Hallerbach gleichzeitig für ihre bisher geleistete Arbeit.
Was macht der Höfeausschuss? Wofür gibt es ihn?
Seine Bedeutung lässt sich aus der Geschichte erklären: Nach dem Zweiten Weltkrieg war die westdeutsche Landwirtschaft nicht in der Lage, die Bevölkerung der Bundesrepublik ausreichend mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Die ertragreichsten Standorte Deutschlands lagen schließlich im Gebiet der damaligen DDR. So wurden zahlreiche strukturelle Maßnahmen unternommen, um die Leistungsfähigkeit der hiesigen Landwirtschaft zu verbessern. Dazu gehörten umfangreiche Landsiedlungsprogramme (Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe aus den Dörfern in die Feldflur), die durch zinslose beziehungsweise zinsverbilligte Darlehen einen Anreiz zur Aussiedlung schaffen sollten.
Um diese Darlehen auch im Erbfalle abzusichern, mussten siedlungswillige Unternehmen der Höferolle beitreten. Dieser Beitritt hatte in erster Linie erbrechtliche Konsequenzen. Im Streitfall wurde durch die Höferolle sichergestellt, dass der Betrieb nicht unter den Erben aufgeteilt, sondern als organisatorische Einheit an einen einzigen Hofnachfolger oder Ehegatten übergeben wurde. Dieser hatte die weichenden Erben nicht mit dem üblichen Verkehrswert, sondern mit dem deutlich niedrigeren kapitalisierten Ertragswert des Betriebes abzufinden. Darüber hinaus wurden die Höferollebetriebe beim Grunderwerb unterstützt.
Mit Beginn der 1980er-Jahre verlor die Höferolle zwar ihre agrarstrukturelle, nicht jedoch ihre erbrechtliche Bedeutung.
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Der Vorsitzende des Höfeausschusses ist jeweils der Leiter der unteren Landwirtschaftsbehörde beziehungsweise der von ihm bestimmte Vertreter, aktuell im Kreis Neuwied Thomas Ecker. Seine Arbeit besteht darin, den Grundstücksverkehr von einzelnen erworbenen oder zu veräußernden Flurstücken der Höferollebetriebe dergestalt zu überwachen, dass durch Veräußerungen keine betriebliche Existenzgefährdung eintritt.
Die Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer werden vom Landwirtschaftsgericht für die Dauer von drei Jahren auf Vorschlag des Bauernverbandes berufen. Der Höfeausschuss entscheidet über die Löschung und Aufnahme einzelner Betriebe in die Höferolle. In der Regel findet jährlich eine Sitzung des Höfeausschusses statt. In den letzten Jahren wurden nur noch Betriebe auf Antrag gelöscht. Coronabedingt wurden die letzten Löschungsentscheidungen im Umlaufverfahren getroffen.
Im Kreis Neuwied sind noch 104 Betriebe in der Höferolle eingetragen. In jedem Jahr wird durchschnittlich über zwei bis drei Löschungsanträge entschieden. In der Regel haben diese Betriebe keinen Hofnachfolger und die landwirtschaftliche Produktion wird deshalb eingestellt.
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