Hinweis zum Heckenschnittverbot bis 30. September
Der Tierschutz Siebengebirge weist darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September keine Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände abgeschnitten oder gar zerstört werden dürfen. Kleinere Formschnitte können jedoch ausgeführt werden.
Region. Der Hintergrund dieser Regelung ist klar: Der Lebensraum für kleine Säugetiere, Vögel und Insekten stirbt immer mehr aus. Bäume werden gestutzt oder gar gefällt, Hecken fast bis zum Boden niedergeschnitten oder ausgemacht und dies leider auch in der Brutzeit, die je nach Vogelart bis in den September reicht. Gerade jetzt haben es die zuletzt geschlüpften Jungvögel sehr schwer, wenn ihnen die schützende Deckung wegen zu starkem Rückschnitt oder gar einer Fällung genommen wird. Oftmals weicht dieses kostbare und lebenspendende Grün einer Stein-Gabione, einem gepflasterten Weg oder einem Neubau. Zurück bleiben kleine Säugetiere, Vögel und Insekten, die ihre Deckung und ihren Lebensraum wieder ein Stück mehr verloren haben.
Gerade die lebenspendenden Hecken haben eine wichtige Bedeutung im Natur-Haushalt: Sie bieten einen natürlichen Lebensraum für zahlreiche nützliche Tiere und bilden zugleich auch ein günstiges Kleinklima im Garten. Sie filtern Staub, Schmutz und Abgase und wirken außerdem lärmdämpfend. Je mehr unterschiedliche Tierarten sich in einer Hecke angesiedelt haben, umso wichtiger ist es, dass diese möglichst nicht gestört werden. Rotkehlchen, Grasmücke, Zaunkönig, Drossel, Heckenbraunelle, Grünfink und Dompfaff sind beispielsweise Hecken-/Buschbrüter.
Der Tierschutz Siebengebirge appelliert eindringlich: „Bitte helfen Sie den Wildtieren und der Natur. Jede grüne Fläche, jede heimische Wildpflanze zählt - und ist sie noch so klein“. Der Verein steht interessierten Menschen, die Fragen zu heimischen Wildpflanzen, Vogelhecken und naturnahen Gärten haben, jederzeit gerne zur Verfügung. Kontakt: Iris Bambach Telefon 02644 5231 oder per Mail iris.bambach@tierschutz-siebengebirge.de
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