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Nachricht vom 28.09.2021    

Ortsgemeindeergebnisse enthalten regelmäßig nur Urnenwähler

Die Darstellung des Ausgangs der Bundestagswahl für Ortsgemeinden und Stadtteile hat in einigen Kommunen zu Nachfragen geführt. „Bundesrechtliche Vorgaben und sehr hohe Briefwahlanteile führen zu teilweise erklärungsbedürftigen Ergebnissen“, erklärt Landeswahlleiter Marcel Hürter.

Symbolfoto

Region. Hürter werde sich beim Bundeswahlleiter und beim Bundesinnenministerium für eine Lösung einsetzen, die den rheinland-pfälzischen Gegebenheiten gerecht wird. Hintergrund ist die Regelung in § 8 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes, der vorschreibt, dass bei der Bundestagswahl auf Wahlkreisebene ein Briefwahlergebnis auszuweisen ist. Dadurch können, anders als bei der Landtagswahl, die Briefwahlstimmen nicht gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Ortsgemeinden ausgezählt werden. Es werden Briefwahlstimmbezirke in der Regel bei der Verbandsgemeinde eingerichtet; nur einige größere Kommunen bilden eigene Briefwahlstimmbezirke. Für die allermeisten Ortsgemeinden kann daher nur das Ergebnis der Urnenwahl dargestellt werden.

Die für die Orte ausgewiesenen Urnenwahlergebnisse geben nicht unbedingt das vollständige Wahlverhalten der Ortsgemeinde wieder. „Aus der Wahlforschung ist bekannt, dass die Briefwahl je nach Parteipräferenz mehr oder weniger stark genutzt wird“, erklärt Hürter. Daher werden die Stimmenanteile von Parteien, deren Wählerinnen und Wähler die Urnenwahl bevorzugen, eher überzeichnet, während für Parteien, deren Anhängerschaft in großem Umfang Briefwahl machen, zu niedrige Werte ausgewiesen werden.

„Der Vergleich mit den Ergebnissen für die jeweilige Verbandsgemeinde macht diesen Effekt deutlich“, so Hürter, der die bundesrechtlichen Vorgaben aus rheinland-pfälzischer Sicht für ärgerlich und nicht sinnvoll hält. „Ich habe mich bereits in der Vergangenheit gegenüber dem Bundeswahlleiter und dem Bundesinnenministerium dafür eingesetzt, die Briefwahl wie bei der Landtagswahl gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Ortsgemeinden auszuzählen. Vor dem Hintergrund des hohen Briefwahlanteils und der Erfahrungen der zurückliegenden Bundestagswahl werde ich erneut hierfür werben.“

Wahlbeteiligung: Berechnung wird geändert

Die Auszählung der Briefwahl bei der Verbandsgemeinde hat auch Auswirkungen auf die im Internetangebot des Landeswahlleiters dargestellte Wahlbeteiligung für die Ortsgemeinden; sie wird unterzeichnet, in einigen Gemeinden sogar deutlich. „An dieser Stelle werden wir unser Angebot anpassen“, so Hürter. Mit der Aktualisierung auf das endgültige Wahlergebnis, das der Landeswahlausschuss am 8. Oktober feststellt, werde die Berechnungsmethode geändert. Die Wahlbeteiligung wird dann als Anteil der Summe aus Urnenwählern und Wahlberechtigten, die Briefwahl beantragt haben, an allen Wahlberechtigten ausgewiesen. Im derzeitigen Angebot werden noch die Urnenwähler in Relation gesetzt zu allen Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben. „Diese Berechnung war in der Vergangenheit ein sinnvoller Indikator für die Wahlbeteiligung“, erklärt Hürter. Sie sei aber wegen des hohen Briefwahlanteils nicht mehr aussagekräftig. (PM)





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Mehr dazu:   Bundestagswahl 2021  

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