Corona: Kreis Neuwied kurz vor Warnstufe zwei
Von Wolfgang Tischler
Die Kreisverwaltung Neuwied meldet am Donnerstag, dem 11. November weitere 84 neue Corona-Infektionen an einem Tag. Die Ausbrüche verteilen sich über den gesamten Kreis. Größere Ausbrüche gibt es in Feldkirchen und in zwei Kitas in Windhagen.
Neuwied. Die Kreisverwaltung meldet am Donnerstag 84 Neuinfektionen. Größere Ausbrüche gibt es in Feldkirchen (10) und vor allem in Windhagen, wo beide Kitas in größerem Maße (insgesamt 23 aktive Fälle derzeit) betroffen und auch geschlossen sind.
Die Inzidenz im Kreis steigt weiter auf nunmehr 174,7 und liegt weiter deutlich im Bereich von Warnstufe 2. Die Inzidenz bei den unter 20-Jährigen liegt sogar bei 302,2. Der Landesschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 161,6. Da die anderen beiden Leitindikatoren noch in Warnstufe 1 sind, bleibt der Kreis auch insgesamt in Warnstufe 1. In Quarantäne befinden sich aktuell 479 Personen.
Bei der Intensivkapazität liegt der Kreis mit 5,93 Prozent nur noch ganz knapp unter der Warnstufe 2, die bei 6 Prozent beginnt. Hier noch einmal zur Erinnerung: Der Kreis erreicht Warnstufe 2, wenn zwei der drei Leitindikatoren in dem entsprechenden Bereich liegen. Wie schon bei früheren Regelungen muss dieser Zustand an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht sein (Wochenenden zählen mit), damit die neuen Regelungen dann zwei Tage später offiziell in Kraft treten. Siehe auch die entsprechende Tabelle am Ende des Artikels.
Der Kreis Neuwied befindet sich nach dem aktuellen Berechnungsmodell weiter in der Warnstufe 1:
Inzidenz: 174,7 (=Stufe 2)
Hospitalisierung: 2,6 (= Stufe 1)
Intensivkapazität: 5,93 Prozent (= Stufe 1)
Die Corona-Regeln zur 27. Covid-Verordnung des Landes finden Sie hier.
Eine Übersicht über die aktuellen Impftermine im Kreis Neuwied und der Stadt Neuwied finden Sie hier.
Nachstehend die wichtigsten Änderungen bei Warnstufe zwei
• § 5 – Veranstaltungen (grundsätzliche Regelung)
geschlossene Räume:
bei 3G = von 250 nicht immunisierten Personen (niPs) runter auf 100
bei 2G+ = von 25 niPs runter auf 10
• die 2 G+ Änderung gilt auch für folgende Bereiche:
§ 6 Religionsausübung
§ 9 Gastronomie
§ 10 Hotellerie, Beherbergungsbetriebe
§ 12 Sport
§13 Freizeit
§ 16 Hochschulen, außerschulische Bildungsmaßnahmen und Aus-, Fort- und Weiterbildung (hier für den Bereich außerschulischer Musik- und Kunstunterricht)
§ 17 Kultur
(woti)
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