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Nachricht vom 02.12.2021    

Gräueltat endet mit Unterbringung der Täterin in der Psychiatrie

Von Wolfgang Rabsch

Die dritte Strafkammer beim Landgericht Koblenz, unter dem Vorsitz von Richterin am Landgericht Raab, zog nach mehreren Verhandlungstagen einen Schlussstrich unter ein Verfahren, welches in der VG Dierdorf für großes Aufsehen gesorgt hat.

Landgericht Koblenz. Foto: Wolfgang Rabsch

Dierdorf. Im Zustand der Schuldunfähigkeit hatte eine 22-jährige Frau ihre 52-jährige Mutter brutal getötet.

Ergebnis der Obduktion
Am letzten Verhandlungstag (2. Dezember) berichtete zunächst eine Sachverständige von der Rechtsmedizin in Mainz vom Ergebnis der Obduktion des Opfers. Auf das Opfer wurde stumpfe und scharfe Gewalt ausgeübt, was bei den meisten Tötungsdelikten eher unüblich sei. Auch der Gebrauch von zwei Tatwerkzeugen (Messer und Personenwaage) findet sehr selten statt. Durch das Einschlagen mit einer Personenwaage auf den Kopf wurde das Opfer wahrscheinlich bewusstlos. Mit zwei Messern hat die Beschuldigte dann insgesamt neunmal auf das Opfer eingestochen. Der Tod trat innerhalb kürzester Zeit ein. Die Schilderung der Rechtsmedizinerin erfolgte in allen Details, die hier nicht wiedergegeben werden können.

Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Rechtsanwalts Dr. Prengel
„Die Beschuldigte hat unzweifelhaft ihre Mutter getötet, zumal sie den Tötungsvorgang mit ihrem Handy selbst gefilmt hat“, so die Staatsanwältin. Sie beantragte die Anordnung zur Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus, da die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde (Paragraf 63 Strafgesetzbuch). Den Zustand der Schuldunfähigkeit begründete die Staatsanwältin mit dem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen, wonach die Beschuldigte an Halluzinationen und einer paranoiden Schizophrenie litt.

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Prengel bemängelte, dass am Tattag von mehreren Stellen die Notrufe der Mutter ohne Ergebnis blieben. Dr. Prengel: „Meine Mandantin ist auch ein Opfer, weil niemand ihre jahrelang andauernde Psychose erkannt hat und genügend Hinweise darauf missachtet wurden. Paranoia zwingt Menschen, sich stets bedroht zu fühlen, sie steht ihrer Tat wie eine Fremde gegenüber.“ Die Anwendung des Paragrafen 63 Strafgesetzbuch ist in seinen Augen die einzig richtige Maßnahme, zumal die Beschuldigte nun bereit ist, sich medikamentös behandeln zu lassen. Sie fängt auch an, sich mit der Tat auseinanderzusetzen.



„Ich habe nichts zu sagen“, so kurz und knapp lautete das letzte Wort der Angeklagten.

Urteil „Im Namen des Volkes“
Die Vorsitzende Richterin verkündete dann das Urteil, welches den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung folgte: Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

In der Urteilsbegründung führte die Vorsitzende an, warum das Gericht den Anträgen folgte: Die Tat wurde im Zustand einer paranoiden Schizophrenie begangen. Die 22-Jährige sang und tanzte nach der Tat, filmte sich noch dabei, und sagte nach dem Tod der Mutter unter anderem: „Ich habe meine Periode bekommen, benötige jetzt ein Tampon, ihr seid alle Blutsauger.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Wolfgang Rabsch)

Hier geht es zum Bericht des ersten Prozesstages.

Hier geht es zum Bericht des zweiten Prozesstages.

Hier geht es zum Bericht des dritten Prozesstages.



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