Werbung

Nachricht vom 08.12.2021    

Polizeibeamter wegen ungenehmigter Nebentätigkeit aus dem Dienst entfernt

Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Dem Beamten, der als Polizeioberkommissar zuletzt bei einer Polizeiinspektion des Landes eingesetzt war, wurde im Jahr 2015 eine auf ein Jahr befristete Nebentätigkeitsgenehmigung als Ausschankhilfe in dem von seiner Familie betriebenen Restaurant erteilt. In der Folgezeit beantragte der Beamte keine weiteren Nebentätigkeitsgenehmigungen; seit dem Frühjahr 2017 verrichtete er krankheitsbedingt keinen Dienst mehr auf seiner Polizeiinspektion.

Nachdem der Verdacht aufgekommen war, dass der Beamte weiterhin und trotz Erkrankung einer Nebentätigkeit nachgehe, ermittelte das Land als Dienstherr im Umfeld des Lokals und erhob auf der Grundlage der erlangten Erkenntnisse Disziplinarklage. Auf diese Klage hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier den Beamten aus dem Dienst entfernt, weil er gegen das als Kernpflicht von Beamten ausgestaltete Gebot zum vollen persönlichen Einsatz im Beruf verstoßen habe. Zudem habe er durch die offen für jedermann wahrnehmbare Tätigkeit im Lokal die ihm obliegende Verpflichtung verletzt, sich außerhalb des Dienstes in einer Weise zu verhalten, die der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf und das Ansehen der Polizei erfordern.

Mit seiner gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte der Beamte geltend, er habe lediglich sporadisch und zudem unentgeltlich im Restaurantbetrieb seiner Familie mitgeholfen; dies stelle keine Nebentätigkeit im Sinne des Beamtenrechts dar. Außerdem sei ihm geraten worden, wegen einer Depression „unter die Leute zu gehen“. Das Oberverwaltungsgericht wies nach Durchführung einer Beweisaufnahme, bei der unter anderem mehrere Gäste des Lokals und die mit den Ermittlungsmaßnahmen betrauten Polizeibeamten vernommen und der Beamte angehört wurden, die Berufung zurück.



Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass sich der Beamte nicht lediglich bei seiner Familie im Lokal aufgehalten habe, sondern dort vielmehr auch einer Nebentätigkeit nachgegangen sei, obwohl er über Monate hinweg krankgeschrieben gewesen sei. Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das seine Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für einen Beamten, der sich über einen erheblichen Zeitraum hinweg kontinuierlich und bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinwegsetze, könne die Allgemeinheit berechtigterweise kein Verständnis aufbringen.
(Urteil vom 17. November 2021, Aktenzeichen: 3 A 10118/21.OVG)



Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Erweiterung der AWO-Kita "Haus der Generationen" abgeschlossen

Neuwied. Daher gehen die umfassenden Bemühungen weiter. Nun ist ein erfreulicher Zwischenschritt hinzugekommen: Die AWO-Kita ...

Gründung einer Selbsthilfegruppe zum Thema "Ängste, Depressionen und PTBS"

Neuwied. Am Dienstag, dem 3. Dezember findet um 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr das Gründungstreffen einer Selbsthilfegruppe für ...

Massenkarambolage auf winterglatter Autobahn: Sieben Fahrzeuge betroffen

Region. Gegen 23 Uhr kam es zwischen den Anschlussstellen Ransbach-Baumbach und Dierdorf zu einem Verkehrsunfall mit sieben ...

Mehr als nur Action und Streben nach dem Kick

Kreis Neuwied. Als aktuelles Gemeinschaftsprojekt wird ab 2025 eine neue Ausbildung zur Erlebnispädagogin/zum Erlebnispädagogen ...

Kürbiskunstaktion begeisterte Besucher

Neuwied. Im Rahmen einer parallelen Gewinnspielaktion schmückten Kürbisse besonderer Sorten die Schaufenster der innerstädtischen ...

Enkelglück: Großeltern werden und sein

Puderbach. Mit der Geburt des ersten Enkelkindes vollzieht sich ein Generationenwechsel - die Eltern werden zu Großeltern, ...

Weitere Artikel


Lana Horstmann übergab gesammelte Spenden

Neuwied. Die Stiftung „It´s for Kids“ sammelt u. a. Handys, Druckerpatronen, Tonerkartuschen sowie alte oder ausländische ...

Heiligabend gemeinsam verbringen - in diesem Jahr leider nicht

Neuwied. Wer in der Stadt Neuwied wohnt und alleinstehend ist, kann mit einem warmen Essen und einer Weihnachtstüte beliefert ...

Für Flutopfer: Knuspermarkt-Tannenbäume werden verkauft

Neuwied. Die Hilfsorganisation um Tina Monzen verkauft die Tannen nun am Freitag, 10. Dezember, von 14 bis 18 Uhr, auf der ...

Impfpassfälschern das Handwerk gelegt

Neuwied. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, deren Zweck die Herstellung ...

Weihnachtsdorf Waldbreitbach: seit über 30 Jahren ein Highlight im Winter

Waldbreitbach. Seit über 30 Jahren ist der kleine und idyllische Ort Waldbreitbach im Wiedtal schon für seine alljährliche ...

Westerwälder Rezept: Festtagsmenü mit Fisch

Region. Unser feines Menü für den kleinen Familienkreis bietet Forellencreme mit Kräuter-Croutons, Lachsrollbraten mit Mangold ...

Werbung