Zerfahrene Wanderwege - kein Aushängeschild für den Westerwald
Von Wolfgang Tischler
Jetzt sind nicht nur unsere Wälder kaputt, sondern auch die Wanderwege! Zu dieser Erkenntnis kommt der Betrachter der untenstehenden Fotos vom 4. und 5. Dezember von Wanderern, die den Wanderweg „Rund um den Pfahlberg“ begehen und mit dem Mountainbike befahren wollten.
Caan. „Dieser Weg wurde wiederholt durch aktuelle Rodungsarbeiten zerstört. Durch den Einsatz der viel zu schweren Geräte wurde nicht nur der Waldboden total verdichtet, so dass die Pflanzen dort kein Wasser mehr aufnehmen können, vielmehr auch die Waldwege. Solange diese schweren Geräte noch im Wald eingesetzt werden dürfen, werden alle Maßnahmen der anliegenden Ortsgemeinden für einen nachhaltigen Hochwasser- und Klimaschutz ad absurdum geführt. Der Erholungswert unserer schönen heimatlichen Landschaft ist auf Jahre vernichtet und die Überschwemmungs- und Hochwassergefahr für die tiefer liegenden Ortschaften, etwa im Sayntal, um ein Vielfaches konkreter und gefährlicher“, moniert der Caaner Ortsbürgermeister Roland Lorenz.
Gerade der Punkt „Hochwasser“ ist derzeit in aller Munde. Das Thema Hochwasser und das Wasser, das aus Richtung Caan kommt, war auch Gegenstand der Bürgerversammlung in Isenburg bei der Vorstellung des Hochwasserkonzeptes. Dort gab es bereits starke Kritik an den Waldbesitzern. Wir berichteten.
Eigentum verpflichtet
Der Wanderweg „Rund um den Pfahlberg“ wurde bereits im letzten Jahr stark in Mitleidenschaft gezogen, berichtet Lorenz. Doch nun kann der Weg weder begangen, noch befahren werden. Touristisch gesehen eine Katastrophe, denn der Ort Caan profitiert von dem Wandertourismus und dem erholsamen „Waldbaden“. Doch sind dem Ortsbürgermeister die Hände gebunden, denn die Waldwege sind zwar öffentlich begehbar, stehen aber im Eigentum des jeweiligen Waldbesitzers. Somit kann er rechtlich nicht verpflichtet werden, den Weg wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen.
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, heißt es in Artikel 14,2 unseres Grundgesetzes. Daran sollten die Waldbesitzer bitte denken.
„Auch die Abfahrt von unserem Parkplatz zur Grillhütte wurde im selben Zeitraum im Mündungsbereich zerfahren. Auch wenn man auf einen Verursacher tippen kann, lässt sich ein Nachweis nicht herstellen. Das bedeutet, die Ortsgemeinde muss auf eigene Kosten diese Abfahrt wieder herstellen. Es reicht ganz einfach!“, ärgert sich Lorenz und ergänzt: „Wir haben unseren Parkplatz für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen sperren lassen. Der Parkplatz wird bereits seit geraumer Zeit unregelmäßig überprüft und sollte dort ein Fahrzeug über diese Tonnenbegrenzung angetroffen werden, werden wir Anzeige erstatten und auch vor einer Schadensersatzklage nicht zurückschrecken“, kündigt Lorenz an.
(woti)
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