Stadtrat Bad Hönningen tagt
Gemäß § 34 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) macht die Stadt Bad Hönningen bekannt, dass am Mittwoch, dem 15. Dezember, um 19 Uhr eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Hönningen in der Sprudelhalle Bad Hönningen, Rudolf-Buse-Straße, 53557 Bad Hönningen stattfindet.
Bad Hönningen. Einlass zur Sitzung ist ab 18:30 Uhr.
Tagesordnung öffentliche Sitzung
Korrektur der letzten Niederschrift
Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages vom 28. Oktober 2021 i. S. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Ergänzungswahlen in Ausschüsse
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Bad Hönningen
Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne des § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO)
Anträge der CDU-Fraktion vom 4. Oktober 2021
Geschwindigkeitsmessung vor Kindergarten und Schule
Beauftragung eines Parkkonzeptes für die Stadt Bad Hönningen Vertragsangelegenheit
Ausschreibung Stromliefervertrag
Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung (STU), ISEK
Auftragsvergaben
Beantwortung von Anfragen
Mitteilungen der Verwaltung
Fragestunde
In der Fragestunde können Einwohner und den ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen Fragen stellen, sowie Anregungen und Vorschläge unterbreiten.
nichtöffentliche Sitzung
Tourismusangelegenheit
Vollzug der Wassergesetze
Grundstücksangelegenheiten
Verkauf von Grundstücken
Information über eine Grundstücksangelegenheit
Sonstige
Beantwortung von Anfragen
Mitteilungen der Verwaltung
öffentliche Sitzung
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Teilnahme an der öffentlichen Sitzung für Besucherinnen und Besucher nur unter Berücksichtigung der im Folgenden genannten Grundsätze und nur in begrenzten Kapazitäten möglich.
Die Räumlichkeit wird ausreichend gelüftet und die Sitzordnung so angepasst, dass der notwendige Mindestabstand aller Anwesenden bei Einhaltung der notwendigen Raumgröße gewährleistet ist. Bitte bringen Sie Ihren Mund- und Nasenschutz mit. Desinfektionsspender sind vorhanden.
In der Sitzung gilt die 3-G-Regelung, das heißt nur Genesene, Geimpfte oder negativ Getestete können an der Sitzung teilnehmen. Ein entsprechender Nachweis ist mitzubringen. Der Test muss in einem Testzentrum vorgenommen werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Zur Vermeidung von möglichen Infektionsketten in der Corona Pandemie werden außerdem Namen und Anschriften der Besucher erfasst. Dies dient der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion einer/eines Anwesenden.
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