Müllgebühren steigen im Kreis Neuwied zum Teil deutlich
Von Wolfgang Tischler
Die derzeit gültige Abfallgebührensätze beruhen auf einer Ende 2012 erstellten Gebührenkalkulation und traten zum 1. Januar 2013 in Kraft. Grundlage der Kalkulation waren Verträge, die zu einem aus Ausschreibungssicht insgesamt günstigen Zeitpunkt langfristig vergeben werden konnten. Jetzt wird nach neun Jahren eine Anpassung erforderlich.
Kreis Neuwied. Mit dem Ziel, der Kostensprünge am Markt entgegenzuwirken, wurden die Leistungen der Müllentsorgung erfolgreich kommunalisiert. Hierzu gehören die Sammlung der Restabfälle, die Sammlung und Verwertung der Bioabfälle ab dem Jahr 2016, die Sammlung der PPK-Fraktion (Papier, Pappe, Karton) ab dem Jahr 2018 sowie die Durchführung der innerbetrieblichen Transporte von Rest- und Bioabfall ab dem Jahr 2019. Als weiterer Schritt, um die erfolgreiche Kommunalisierung fortzusetzen, wird ab 2022 auch die Scheckkartensammlung in Eigenregie durchgeführt.
Durch die Kommunalisierung und damit der Durchführung der genannten Leistungen in Eigenregie sowie der kommunalen Verwertung der Bioabfälle über die Rheinische Entsorgungskooperation ist und wird gewährleistet, dass sich Kostensteigerungen lediglich in Form von üblichen tariflichen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie allgemeinen oder inflationär bedingten Preissteigerungen abbilden. Dies hat zum Ergebnis, dass mittelfristig mit planbaren Kosten kalkuliert werden kann, welche die Grundlage für eine stabile Gebührenberechnung bilden.
Verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen im Bereich der Entsorgung und Verwertung von Abfallfraktionen, wie zum Beispiel die Verwertung der heizwertreichen Fraktion oder die Sperrmüll- und Baumischabfallentsorgung, können unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht in Eigenregie durchgeführt werden. Aus diesem Grund müssen diese Leistungen am Markt eingekauft werden. Hierzu werden regelmäßig europaweite Ausschreibungen durchgeführt.
In die Berechnung der neuen Gebühren einbezogen wurde eine per Saldo in Vorjahren entstandene Kostenunterdeckung in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro, welche zu gleichen Teilen über einen Zeitraum von fünf Jahren zu erwirtschaften ist. Eine Verzinsung des Eigenkapitals wurde zulässigerweise nicht eingerechnet.
Die Gebührenerhöhung beträgt für Privathaushalte, je nach Größe zwischen 6,3 und 12,5 Prozent. Wesentlich teurer wird es bei der Anlieferung von bestimmten Abfällen in den drei Wertstoffhöfen des Kreises. Die genaue Übersicht der Preise finden Sie am Ende des Textes.
Volker Mendel (SPD) regte an, künftig die großen Familien (fünf Personen und mehr) gegenüber dem Ein-Personen-Haushalt prozentual nicht so stark zu belasten, sondern eher zu entlasten. Die Erhöhungen wurden einstimmig vom Kreistag beschlossen. (woti)
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