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Nachricht vom 17.12.2021    

Kleines Bändchen erleichtert weihnachtlichen 2G-Einkauf

Einkaufen im 2G-Modus ohne ständige Kontrollen: In Neuwied ist das ab sofort möglich. Ein kleines türkisfarbenes Bändchen sorgt für den entspannten Einkaufsbummel. Die Deichstadtfreunde und das städtische Amt für Stadtmarketing bieten das Bändchen an. Motto: Einfach - Sicher - Neuwied - 2G.

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Neuwied. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes sieht eine Einlasskontrolle in jenen Einzelhandelsgeschäften vor, die nicht der Grundversorgung dienen. Wer also dort Weihnachtsgeschenke besorgen möchte, muss zuerst seinen vollständigen Impfschutz oder seinen Genesenen-Status nachweisen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Und das in jedem Geschäft, das besucht wird. „Es freut mich, dass wir dies in Neuwied nun mit einem Einlassbändchen vereinfachen können. Man wird nur einmal kontrolliert und kann überall einkaufen“, betont Oberbürgermeister Jan Einig.

Dazu müssen die Kundinnen und Kunden ihren Impfnachweis und Personalausweis in einem der teilnehmenden Betriebe vorzeigen. Sie erhalten dann ein kleines Armband, das sie später nur noch vorzeigen müssen. Die Bändchen gibt`s in der Tourist-Information, der Stadt-Galerie Mennonitenkirche und in zahlreichen Betrieben. Die aktuelle Liste ist auf der Homepage der Stadt zu finden: https://www.neuwied.de/corona-baendchen.html Wer darüber hinaus noch gerne als Ausgabestelle mitmachen möchte, kann sich in der Tourist-information melden.



Das Material der Bändchen hält Wasser stand und könnte somit zwei bis drei Tage getragen werden. Außerdem ist es nicht übertragbar, da es beim Ausziehen beschädigt wird. Zu beachten ist nur, dass das Einlassbändchen nicht die Nachweispflicht bei eventuellen polizeilichen Kontrollen ersetzt. Hierfür sind weiterhin Ausweisdokument, Genesenen- oder Impfnachweis mitzuführen. Auch werden die Einzelhändler durch diese Regelung nicht von der Verpflichtung zur stichprobenhaften Kontrolle entbunden. Die Bändchen-Aktion gilt für alle ab 18 Jahren, nichtgeimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren unterliegen weiterhin der Testpflicht. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von der Kontrollbändchen-Option ausgenommen. Die Aktion läuft bis 31. Dezember.

Folgende Betriebe sind (Stand 16. Dezember) als Ausgabestellen der Bändchen dabei:
Ara Shop, Expert Klein, food hotel, Lenas Boutique, Media Markt, Mintgen Mode, Parfümerie Rüdell, Schuhhaus Wöckner, Sinn, Thirsty Lion, Skoda Neuwied, Möbel May, die Wohnfabrik, City Outlet, Bijou Brigitte, Tanzschule Daumas, Aladins Wohnkultur, Esprit und alle Geschäfte in der Neuwied Galerie, in denen 2 G gilt. (PM)


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