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Nachricht vom 20.12.2021    

Klage eines Ratsmitgliedes gegen Ortsgemeinde Straßenhaus abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung zu der neuerlichen Klage eines Ratsmitgliedes aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der letzten Wahlperiode gegen die Ortsgemeinde Straßenhaus festgestellt, dass seitens des Klägers kein Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten aus der anwaltlichen Beratung und den verlorenen Gerichtsverfahren besteht.

Straßenhaus. Das Verwaltungsgericht wies den wiederholten Versuch des Klägers, sich trotz jeweiligem Abraten von zwei in selbiger Sache beauftragten Rechtsanwaltskanzleien, die ihm entstandenen Kosten verschiedenster Verfahren und anwaltlicher Beratungen aus der Ortsgemeindekasse erstatten zu lassen, zum Teil als unzulässig und vor allem aber insgesamt als unbegründet zurück.

Aus den ausführlichen Urteilsgründen des Verwaltungsgerichts Koblenz ergeben sich keinerlei Zweifel, dass es sich bei den hier geltend gemachten Forderungen nicht um notwendige Kosten gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 GemO handelt.

Das Verwaltungsgericht legt dar, dass die Verfolgung rein subjektiver Interessen für einen Erstattungsanspruch nicht genüge. Auch dürfe die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nicht mutwillig aus sachfremden Gründen in Gang gesetzt werden. Zudem sei hinreichende Rücksicht auf die Interessen der Gemeinde zu nehmen. All dies ist vorliegend nicht gegeben, so dass auch diese Klage folgerichtig abgewiesen wurde. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Verwaltungsgericht dem Kläger zur Vermeidung weiterer Kosten nahegelegt, den bereits mit Schriftsatz des Klägervertreters für den Fall des Unterliegens angekündigten Gang in die weiteren Instanzen, nach dessen Ansicht die Sache „letztlich wohl vom BVerfG entschieden werden“ müsse, zu überdenken. Es bleibt abzuwarten, ob hier die Einsicht siegt.



Der Gemeinderat von Straßenhaus sieht sich jedenfalls in seiner Ansicht voll und ganz bestätigt und hat sich trotz entsprechender Drohungen, „dass die Vorgänge nicht unbeachtet von Presse und Öffentlichkeit ablaufen werden“ nicht von einem sachlichen Umgang abbringen lassen. Denn das ist es, was hier dringend gebraucht wird: ein sachlicher Umgang frei von „subjektiven Interessen“. (PM Ortsgemeinde Straßenhaus)


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