Unangemeldete Spaziergänge als Demo sind nicht rechtskonform
Von Wolfgang Tischler
Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat mit Datum vom 23. Dezember eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Durchführung von und Teilnahme an für den 27. Dezember im Kreisgebiet angekündigten, aber unangemeldeten so genannten "Montagsspaziergängen" untersagt.
Region. Am Abend des 20. Dezember hatten sich nicht nur in Altenkirchen, sondern auch in anderen Teilen des Westerwalds hunderte Menschen zu einem gemeinsamen Spaziergang versammelt, um ein Zeichen gegen eine Impfpflicht und für eine Gleichstellung von Geimpften und Ungeimpften zu setzen. So zumindest die Version, die nach außen getragen wurde.
Rund 80 Prozent der Teilnehmer der Veranstaltung am vergangenen Montag in Altenkirchen hätten insbesondere gegen Maskenpflicht und Abstandsgebot gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung verstoßen, heißt es im Nachhinein von der Kreisverwaltung. Bei dem nicht angemeldeten Spaziergang waren auch sogenannte Reichsbürger dabei, die Flugblätter verteilt haben. In denen kam zum Ausdruck, dass sie die Bundesrepublik als Staat nicht anerkennen, sondern als Firma bezeichnen.
Der Kreis Altenkirchen hat wie viele andere Städte reagiert und solche vermeintlichen Spaziergänge untersagt. "Jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis Altenkirchen wird ganztägig verboten", heißt es in der erlassenen Allgemeinverfügung des Kreises.
Im Kreis Neuwied sind keine ähnlichen Veranstaltungen angemeldet. Auch ist nicht bekannt, ob es Aufrufe für solche Spaziergänge gibt. Sie werden vorwiegend in dem Messengerdienst Telegram in geschlossenen Gruppen verbreitet. Die Öffentlichkeit wird gescheut.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung lässt solche Spaziergänge wie in Altenkirchen nicht zu. Ungeimpfte dürfen sich mit maximal zwei weiteren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes treffen. Nach eigenem Bekunden (Wahl der Kerzenfarbe) waren die meisten Teilnehmer der Versammlung in Altenkirchen ungeimpft. Das Demonstrationsrecht ist in unserem Staat ein hohes Gut. Wer es einfordert und wahrnehmen will, muss sich aber an die dafür geltenden Regeln halten. (woti)
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