Steuernummern für Existenzgründer - Elektronische Anmeldung erforderlich
Damit Existenzgründerinnen und Existenzgründer eine Steuernummer erhalten, benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgründung den sogenannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
Neuwied. Der Fragebogen enthält zum Beispiel die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen. Bereits seit dem 1. Januar 2021 müssen einige Fragebögen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2022 kommt eine elektronische Übermittlungspflicht für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht neu hinzu.
Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stehen für Unternehmensgründungen im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "Mein ELSTER" unter www.elster.de nach Registrierung zur Verfügung:
Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
In diesen Fällen darf das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung künftig nur noch bei unbilligen Härten in Papierform akzeptieren.
Für die Gründung eines Vereins ist der Fragebogen dagegen weiterhin auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abzugeben.
Nähere Informationen zur elektronischen Anmeldung und zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung finden Sie hier und im Flyer „Existenzgründer“, der sowohl im Internet abrufbar, als auch in den Finanzämtern ausgelegt ist.
Für Fragen rund um das Thema Existenzgründung und Steuern stehen zudem die Existenzgründerberatung in den Finanzämtern und die landesweite Info-Hotline der Finanzämter (Telefon 0261-20 179 279) zur Verfügung.
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