Corona-„Spaziergänge“ in Neuwied: Nur mit Maske und Abstand
Die Stadt Neuwied hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Teilnahme an nicht ordnungsgemäß angemeldeten öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel wie „Montagsspaziergängen“, „Lichterspaziergängen“ oder thematisch vergleichbaren Aktionen reglementiert wird.
Neuwied. Wer an derartigen Versammlungen teilnimmt, muss bestimmte Auflagen beachten. So haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Dies gilt auch für eine Teilnahme mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind verpflichtet, das durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Zudem müssen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zueinander einhalten. Die Allgemeinverfügung der Stadt Neuwied gilt zunächst bis einschließlich des 11. Februars.
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