Führerschein-Umtausch: Keine Panik – Wer genau hinschaut, spart Geld
Von Katharina Behner
Nach Europäischen Vorgaben sollen alle vor Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 gestaffelt gegen ein einheitliches und fälschungssicheres Muster umgetauscht werden. Das erstmals 2022. Doch keine Panik: Nicht alle müssen sofort getauscht werden und eine Verlängerung für die erste Umtauschfrist gibt es schon.
Region. Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen einen einheitlichen und vor allem auch fälschungssicheren Führerschein getauscht werden. Egal ob grauer und rosa Schein oder weiße Plastikkarte.
Dabei gelten in Deutschland gestaffelte Fristen, um eine Überlastung der Führerscheinstellen und lange Wartezeiten zu vermeiden. Dennoch können natürlich Führerscheine auch vor ihrem Ablaufdatum getauscht werden.
In den Staffelungen wird nach Geburtsjahr (Papier) und nach Ausstellungsjahr (Karten) unterschieden. Wer dies beachtet, kann unter Umständen Geld sparen und braucht sich wegen des Termins nicht "zu stressen".
Fristverlängerung für die erste Umtausch-Staffel
Für die erste Staffel (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958) lief der Umtauschtermin ursprünglich am 19. Januar ab. Doch es wurde eine Fristverlängerung bis zum 19. Juli beschlossen. Dazu haben sich die Innenminister der Länder kurzfristig entschlossen. Dies nicht zuletzt aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Belastungen.
Ernst nehmen sollte man die Termine trotzdem: Denn wer danach mit "altem Lappen" erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von rund 10 Euro rechnen.
Und es muss mit einigen Wochen gerechnet werden, bis der neue Führerschein da ist.
Wer tauscht wann? Welcher Stichtag gilt für mich?
Maßgebend bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr, bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 das Ausstellungsjahr. Unter welche Frist genau welcher Führerschein fällt, darüber informieren die Tabellen unter dem Artikel.
Warum kann ich beim Führerschein-Umtausch sparen?
Grundsätzlich kostet der Umtausch des Führerscheins rund 25 Euro. Sparen kann dabei jeder, der die Fristen im Blick hat.
Heißt: Wer zu früh tauscht, muss auch früher wieder ein neues Dokument ausstellen lassen. Das kann jeder umgehen, indem er seinen Führerschein vorab anhand der Übersichten zum Ablaufdatum "checkt". Die neue Gültigkeit des Scheckkarten-Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Je eher der Führerschein wohlmöglich vor Fristende getauscht wird – je jeher fallen für eine erneute Ausstellung Gebühren an.
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Wo kann man die alten Führerscheine umtauschen? Was brauche ich?
Der Antrag zum Umtausch kann in jedem Bürgerbüro (Führerscheinbehörde) der Verbandsgemeinden bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt bei der Kreisführerscheinstelle. Sie liefert die Führerscheine entsprechend an die Bürgerbüros der Verbandsgemeinden aus. Damit ist eine wohnortnahe Auslieferung sichergestellt.
Für den Tausch des Führerscheins benötigt man einen gültigen Personal- oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der ursprüngliche Führerschein nicht bei der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausgestellten Behörde erforderlich.
Tipp fürs EU-Ausland
Leider wurden in den vorangegangenen Jahren in EU-Staaten alte Führerscheine trotz der europäischen Vorgaben beanstandet. Es wird empfohlen den Wortlaut der gültigen Erklärung in den Sprachen der Mitgliedsländer mitzuführen, falls noch kein neuer Führerschein vorhanden ist.
Wer bei einem "alten" Führerschein kein Risiko eingehen möchte, sollte sich jedoch rechtzeitig an die entsprechenden Bürgerbüros der Verbandsgemeinden zum Umtausch wenden. Weitere Informationen zum Thema gibt es hier. (KathaBe)
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