PCR-Pooltests werden in Kitas in Bad Honnef eingeführt
Die Stadtverwaltung Bad Honnef bestätigt die Einführung und Umsetzung von PCR-Pooltests in den Bad Honnefer Kindertageseinrichtungen ab der kommenden Woche (14. Februar).
Bad Honnef. Mit dem Wechsel der Teststrategie kommt die Verwaltung dem Auftrag der örtlichen Politik nach, die Einführung von PCR-Pooltests umzusetzen.
An der PCR-Pooltestung können rund 800 Kinder aus den 14 Kindertageseinrichtungen in Bad Honnef teilnehmen.
Die PCR-Pooltestung löst die bislang in Anspruch genommenen Antigen-Schnelltests in den Kindertageseinrichtungen ab und bietet eine frühzeitige sowie sensiblere Erkennung einer COVID 19-Infektion.
Die Durchführung eines PCR-Pooltests unterscheidet sich nicht von den bekannten Speichel-Antigenschnelltests. Mittels eines Abstrichtupfers (Lolli) entnehmen die Kinder selbstständig und unter Anleitung sowie mit Unterstützung des Kita-Personals eine Speichelprobe, indem der Abstrichtupfer für 30 Sekunden im Mund bespeichelt wird. Die Probenentnahme findet morgens in den einzelnen Gruppen der insgesamt 14 Kindertageseinrichtung statt. Die Speichelproben einer Gruppe werden anonym in einem Behälter gesammelt und als „Gruppen-Pool" in ein Labor zur Auswertung gebracht.
Sollte ein „Gruppen-Pool" in der Ergebnisauswertung positiv sein, so müssen die Kinder dieses „Gruppen-Pools" am Folgetag zuhause bleiben und mit Unterstützung der Eltern schnellstmöglich einen PCR-Einzeltest machen. Für diesen PCR-Einzeltest steht allen Kindern ein entsprechendes Test-Set zur Verfügung, welches die Eltern mit dem Start der PCR-Pooltestungen kommende Woche mit nach Hause nehmen können. Der beschriftete PCR-Einzeltest wird im Bedarfsfall, also eines positiven Pooltestergebnisses, von den Eltern in die Kindertageseinrichtung gebracht. Die PCR-Einzeltests werden dann vom Labor ausgewertet. Bis zur Ergebnisbekanntgabe der PCR-Einzeltests bleibt die KiTa-Gruppe geschlossen und es findet keine Betreuung der betroffenen Kinder statt.
Auf Grundlage der ab dem 9. Februar 2022 gültigen Corona-Betreuungsverordnung in Verbindung mit der entsprechenden Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW kann ein Kind im Falle eines positiven PCR-Pooltests nur durch Nachweis eines negativen PCR-Einzeltests wieder an dem Angebot der jeweiligen Kindertageseinrichtung teilnehmen. Dies gilt auch für nicht immunisierte Kinder aus einer Betreuungsgruppe mit einem positiven PCR-Pooltestergebnis, die an dieser PCR-Pooltestung nicht teilgenommen haben. Eine „Freitestung" mit einem negativen Antigen-Schnelltest, wie bei den Grundschülern, wird durch diese Verordnung ausgeschlossen.
Die Befundübermittlung eines Pooltests erfolgt per SMS an die angegebenen Kontaktdaten der Kindertageseinrichtung und bei erforderlichen Einzeltests direkt an die Erziehungsberechtigten. Bei einem positiven Einzeltest-Ergebnis informiert das Labor ebenfalls das zuständige Gesundheitsamt.
Die Teilnahme der Kinder an den PCR-Pooltests ist grundsätzlich freiwillig und bedarf der Einwilligung der Sorgeberechtigten. Die Einwilligungen der Eltern werden in den Kindertageseinrichtungen hinterlegt und können jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Durch die frühzeitige Erkennung der COVID 19-Infektionen, kann das Kindertagesbetreuungsangebot in der Stadt Bad Honnef aufrechterhalten bleiben und es kommt, einen negativen PCR-Einzeltest vorausgesetzt, maximal zu einem Tag Betreuungsunterbrechung.
Allgemeine Fragen zur Durchführung der PCR-Pooltestung in den Kindertageseinrichtungen sind an die jeweiligen Vertreter der Kindertageseinrichtungen oder schriftlich an den Fachdienst Jugendamt der Stadt Bad Honnef unter Kinderbetreuung@bad-honnef.de zu richten.
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