Werbung

Nachricht vom 26.02.2022    

Erfolglose Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenennachweises

Die Antragstellerinnen haben keinen Anspruch auf die vorläufige Feststellung des Gerichts, dass die ihnen ausgestellten Genesenennachweise trotz der von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut entschiedenen Verkürzung des Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten.

Symbolfoto

Koblenz. Den Antragstellerinnen wurden von den in Anspruch genommenen Landkreisen im Dezember 2021 Genesenennachweise ausgestellt. Darin wurde bescheinigt, dass die maßgeblichen Testungen, die bei den Antragstellerinnen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben haben, am 24. beziehungsweise 26. Mai 2022 sechs Monate zurückliegen.

Nachdem die Bundesregierung zum 15. Januar 2022 beschlossen hatte, dem Robert Koch-Institut die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus zu überlassen und sich dieses für eine Verkürzung des Genesenenstatus für nicht geimpfte Personen von sechs Monaten auf 90 Tage entschieden hatte, befürchteten die nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Antragstellerinnen nunmehr, dass ihre Genesenennachweise bereits nach 90 Tagen ihre Gültigkeit verlieren und sie deshalb nicht mehr in den Genuss der für Genesene geltenden Ausnahmen von den infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten kommen würden. Vor diesem Hintergrund beantragten sie beim Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung, dass ihre Genesenennachweise weiterhin sechs Monate ab dem Tag der Testung gelten.

Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Die Anträge, so die Koblenzer Richter, seien bereits unzulässig. Es fehle an einem konkreten feststellungsfähigen Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellerinnen und den in Anspruch genommenen Landkreisen. Denn zum einen habe der Landkreis keine Entscheidungskompetenz über die Dauer des Genesenenstatus. Er bescheinige lediglich, dass im Zeitpunkt der Ausstellung des Nachweises die Voraussetzungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung an einen Genesenennachweis vorgelegen hätten. Zum anderen sei weder für die Kammer ersichtlich noch von den Antragstellerinnen substantiiert vorgetragen worden, dass infektionsschutzrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung seitens der Landkreise gegen sie konkret im Raum stünden. Sollte es dennoch dazu kommen, sei es den Antragstellerinnen zuzumuten, solche Maßnahmen abzuwarten und dann dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Denn vorbeugender Rechtsschutz sei nur ausnahmsweise unter engen – hier nicht vorliegenden – Voraussetzungen zulässig.



Die Anträge seien aber auch unbegründet. Soweit sich die Antragstellerinnen auf die Verfassungswidrigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus beriefen, stellten sich schwierige Rechtsfragen, die nicht im Eilverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären seien. Die deshalb durchzuführende Folgenabwägung falle zulasten der Antragstellerinnen aus. Das Auslaufen des Genesenenstatus für die Antragstellerinnen sei nämlich, selbst wenn sich die Verkürzung der Geltungsdauer nachträglich als rechtswidrig herausstellen würde, jedenfalls nicht mit einer solchen Beeinträchtigung ihrer Rechte verbunden, die in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Verlängerung des Genesenenstatus gerade für vulnerable Personen zu besorgen wären, überwiegen würden. Darüber hinaus bleibe es den Antragstellerinnen unbenommen, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen, um Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten zu erhalten.

Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 23. Februar 2022, 3 L 150/22.KO und 3 L 169/22.KO).

Die Entscheidung 3 L 150/22.KO kann hier abgerufen werden.

Die Entscheidung 3 L 169/22.KO kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Freie Fahrt für kleine Künstler bei "Malen statt zahlen"

Blinkende Autoscooter, nostalgische Karussells, lachende Kinderstimmen und süßlicher Duft in der Luft: ...

Natur hautnah erleben: Das Jahresprogramm des Naturparks Rhein-Westerwald

Der Naturpark Rhein-Westerwald und das Forstamt Dierdorf präsentieren ein Jahresprogramm mit über 190 ...

Zwei starke Frauen: Fritz und Hirschberger erhalten Ehrenpreis der Johanna-Loewenherz-Stiftung

Im Roentgen-Museum Neuwied wurde der Ehrenpreis der Johanna-Loewenherz-Stiftung an zwei bemerkenswerte ...

Informationsabend zur Kommunalen Wärmeplanung für Bürger der Verbandsgemeinde Puderbach

Die Verbandsgemeinde (VG) Puderbach lädt alle interessierten Bürger am Montag, 7. April, um 18.30 Uhr ...

Warnung vor Fake-Bußgeldbescheiden vom Kraftfahrt-Bundesamt

Mit dieser persönlichen Warnung möchte unser Redakteur Wolfgang Rabsch auf eine besonders perfide Masche ...

Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift Neuwied erhält 27.500 Euro von der Senatspräsident-Ecker-Stiftung

Das Marienhaus Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift in Neuwied öffnete seine Türen, um die frisch renovierten ...

Weitere Artikel


Online-Workshop: Erfolgreich durch Veränderung

Wandlungsfähigkeit, Offenheit für Neues, Mut zur Veränderung - für den beruflichen Erfolg sind dies wichtige ...

CDU zur Einkaufssituation des täglichen Bedarfes in VG Bad Hönningen

Die Einkaufsmöglichkeiten in Wohnortnähe gehören mit zur Lebensqualität und sind ein Kriterium bei der ...

GRÜNE: Friedensmarsch am Rosenmontag in Köln

Es herrscht Krieg in Europa und alle sind bestürzt über das Leid, das Russland über so viele unschuldige ...

Neuwied wird zum 12.000 Quadratmeter großen Garten

Die Frühjahrsblüher zeigen bereits ihre bunten Köpfchen und erzählen das Vorwort eines blühenden Sommers. ...

Wasserleitung in Vettelschoß wird erneuert und steht kurz vor dem Abschluss

Das Kreiswasserwerk (KWW) erneuert die Wasserhauptleitungen sowie die erneuerungsbedürftigen Hausanschlüsse ...

Sprechstunde: Sicherheitsberater für Senioren informieren

An jedem ersten Freitag im Monat bieten die Senioren-Sicherheitsberater der Stadt Neuwied in den Räumen ...

Werbung