Werbung

Nachricht vom 23.03.2022    

Ruhegehalt pensionierter Lehrerin wegen Vertretens von „Reichsbürger“-Gedankengut aberkannt

Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die ehemalige Beamtin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin im Dienst des klagenden Landes. Etwa zehn Jahre später tätigte die Ruhestandsbeamtin in zwei von ihr veröffentlichten Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden Äußerungen, die Gegenstand der vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Disziplinarklage sind. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt aberkannt, weil sie sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt habe. Dabei könne dahinstehen, ob sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehöre, da die ihr vorgehaltenen Äußerungen jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die ehemalige Beamtin unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen Äußerungen als Wissenschaftlerin und „kritische Demokratin“ getätigt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zurück. In den von der Ruhestandsbeamtin getätigten Äußerungen komme geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat beziehungsweise Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede. Außerdem habe sie einen ehemaligen Bundespräsidenten als „Geschäftsführer“ und das demokratische Wahlsystem als „Partei-Wahldiktatur“ bezeichnet. Die Verfassungsordnung habe sie als „ungültig“ abgelehnt.



NR-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen, die – auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus – einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstelle. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die Ruhestandsbeamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.
Urteil vom 11. März 2022, Aktenzeichen: 3 A 10615/21.OVG



Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Massenkarambolage auf winterglatter Autobahn: Sieben Fahrzeuge betroffen

Region. Gegen 23 Uhr kam es zwischen den Anschlussstellen Ransbach-Baumbach und Dierdorf zu einem Verkehrsunfall mit sieben ...

Mehr als nur Action und Streben nach dem Kick

Kreis Neuwied. Als aktuelles Gemeinschaftsprojekt wird ab 2025 eine neue Ausbildung zur Erlebnispädagogin/zum Erlebnispädagogen ...

Kürbiskunstaktion begeisterte Besucher

Neuwied. Im Rahmen einer parallelen Gewinnspielaktion schmückten Kürbisse besonderer Sorten die Schaufenster der innerstädtischen ...

Enkelglück: Großeltern werden und sein

Puderbach. Mit der Geburt des ersten Enkelkindes vollzieht sich ein Generationenwechsel - die Eltern werden zu Großeltern, ...

Netzwerktreffen des "Naturpark Netzwerk Naturschutz" in Waldbreitbach

Waldbreitbach. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Vortrag von Günter Hahn, erfahrener Biologe und ehemaliger Biotopbetreuer ...

Apfel oder Kapsel - Verbraucherzentrale klärt auf, was wirklich in Nahrungsergänzungsmitteln steckt

Region. In diesem 90-minütigen Web-Seminar gibt Katrin Deußen, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ...

Weitere Artikel


Kinder wurden unter dem Motto „Grundwasser - der unsichtbare Schatz" kreativ

Bad Honnef. Ihre Kernbotschaften und Gedanken zum Thema Grundwasser haben die Kinder in Bildern, Plakaten, Kollagen und Modellen ...

Geringer Andrang beim Sprechtag der Bürgerbeauftragten

Neuwied. Zwei Bürger nahmen dieses Angebot wahr und schilderten Barbara Schleicher-Rothmund ihre Anliegen. Sie werde nun ...

IHK-Akademie: Fit für die Abschlussprüfung im Sommer

Region. Viele Azubis sind kurz vor dem Abschluss ihrer kaufmännischen Berufsausbildung. Wer sich intensiv auf Ihre schriftliche ...

Ukraine-Hilfen: Steuerliche Erleichterungen bei Unterstützung der vom Krieg Betroffenen

Neuwied. Diese Sonderregelungen zielen unter anderem darauf ab, steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen ...

Waldbreitbach entscheidet über künftige Projekte

Waldbreitbach. „Unsere Mitmachkampagne 'Dein Waldbreitbach. Deine Ideen.' fand bisher große Aufmerksamkeit. Das haben wir ...

Forderung der "DSTG Rheinland-Pfalz": Schneller finanzieller Ausgleich bei Dienstfahrten

Region/Rheinland-Pfalz. Schon vor dem kriegsbedingten Anstieg der Kosten hätten diese jedoch schon nicht zur Deckung ausgereicht, ...

Werbung