Stadtrat Dierdorf: Bebauungsplan Kupferhaus abschließend beraten
Von Wolfgang Tischler
In der jüngsten Sitzung des Stadtrates Dierdorf am Mittwoch, dem 27. April stand unter anderem der Bebauungsplan Kupferhaus auf der Tagesordnung. Hier ging es um die Zustimmung zum Städtebauvertrag, Abwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und den Satzungsbeschluss, damit der Bau der Häuser beantragt werden kann.
Dierdorf. Dipl.-Ing. Andy Heuser vom Planungsbüro Karst war gekommen und trug die Abwägungen der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren vor. Größeren Raum nahmen die Stellungnahmen zum Naturschutz ein, deren Anregungen, insbesondere Ausweitung der Kompensationsflächen betreffend, Rechnung getragen wurde. Diskutiert wurde über die Oberflächenentwässerung des neuen Baugebietes. Hier gibt es drei Varianten. Entwässerung im Mischsystem über die Wied-Runkel-Straße, wobei hier die Dimension der vorhandenen Rohre nicht ausreicht und sie erneuert werden müssten. Entwässerung über die Hanallee, wäre fließtechnisch zu klären. Oder Verbleib des Regenwassers im Plangebiet, Oberflächenversickerung und Auffangen von Regenwasser in Zisternen. Diese dritte Variante soll möglichst favorisiert werden.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Kupferhaus
In dem Vertrag ist geregelt, dass der Vorhabenträger alle anfallenden Kosten für den Bebauungsplan übernimmt. Ebenso wird der Bauträger verpflichtet alle Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan auf eigene Kosten umzusetzen. Ferner hat der Bauträger diverse Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der bereit gegebenen Eingriffe und noch zu erfolgenden Eingriffe in die Natur und Landschaft vorzunehmen.
Zur Kompensation sind Pflanzungen von Obstbäumen und Hecken im Plangebiet vorgesehen. Darüber hinaus sind in den Wäldern der Stadt in den vier Ortsteilen Aufforstungen mit Bäumen und Hecken an Waldrandbereichen vorgesehen. Diese werden vom Forst durchgeführt und vom Bauträger werden hierfür 19.500 Euro zur Verfügung gestellt.
Ratsmitglied Bernd Altmann (FDP) hatte mit dem Punkt 6 des Vertrages, der die Rechtsnachfolge regelt, seine Probleme. Dort hieß es im Entwurf: „Der Vorhabenträger kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung durch die Stadt auf einen Dritten übertragen.“ Altmann fehlte eine Regelung, wenn der Vertragspartner in Konkurs gehe oder aus sonstigen Gründen die Umsetzung des Bauvorhabens nicht durchführe. Vonseiten der Verwaltung hieß es, dass dies eine gängige Formulierung der Kommunen im Zusammenhang mit solchen Verträgen sei. Man einigte sich im Rat schließlich auf eine redaktionelle Ergänzung dieses Passus. Der Vertrag wurde dann einstimmig gebilligt.
Mit den in der Sitzung betroffenen Beschlüssen erlangt der Bebauungsplan Kupferhaus nun Rechtskraft und der Bauträger kann seine Bauanträge stellen. Die Verwaltung wird die erforderlichen weiteren rechtlichen Schritte jetzt umgehend in die Wege leiten.
Bürgermeister Thomas Vis freut sich, dass die innerstädtische Bebauung nun beginnen kann und neuer Wohnraum zentrumsnah geschaffen wird. (woti)
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