Gehört der Wolf ins Jagdrecht? Debatte beim Forum "Wolf und Weidetierhaltung"
Von Stefanie Schuhen
Die Unzufriedenheit der Nutztierhalter mit dem aktuellen Wolfsmanagement in Rheinland-Pfalz war während des Forums "Wolf und Weidetierhaltung" deutlich zu spüren. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert eine Lösung für auffällige Wölfe - und schlägt die Aufnahme ins Jagdrecht vor.
Koblenz. Online und vor Ort in Koblenz waren bei der hybriden Veranstaltung zahlreiche Vertreter aus Politik, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz zugegen, um über den Wolf in Rheinland-Pfalz zu sprechen - ein Thema, das schon länger polarisiert. "Wir sollten nicht unglücklich sein über die Wiederansiedlung des Wolfs", sagt Michael Horper, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) in seiner Begrüßungsrede. Und doch wurde deutlich spürbar, dass man dem Wolf und dem derzeitigen Umgang mit ihm nicht überwiegend wohlwollend gegenübersteht. Auch wenn es laut Horper wichtig sei, "beide Seiten der Medaille zu sehen", machte er deutlich, dass die Nutztierhalter für ihn und den Verband prioritär seien und die Nutztiere geschützt werden müssen.
Betroffene Weidetierhalter unzufrieden mit aktuellem Wolfsmanagement
Im Rahmen der Diskussionen, die das Forum begleiteten, zeigte sich die Unzufriedenheit der betroffenen Nutztierhalter, die auf eine tragbare Lösung hindrängen. Diese Unzufriedenheit richtet sich auch gegen die Vertreter der Politik: So äußerte ein Teilnehmer, dass er sich mehr Unterstützung von dieser Seite wünschen würde. Immer wieder steht die Frage im Raum, welche Hilfe die Nutztierhalter beim Thema "Wolf" erhoffen können. Wie sie handeln können, um ihre Tiere zu schützen.
Der Wolf habe seine Daseinsberechtigung, erklärte Michael Horper, aber der Schutz der Nutztiere müsse Vorrang haben. Ein möglicher Weg, um mit "auffälligen" Wölfen umzugehen - Wölfe wie GW1896m, der in Rheinland-Pfalz bereits für 43 Nutztierrisse verantwortlich war - liegt für den BWV darin, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen.
Aufnahme ins Jagdrecht als "absolute ultima ratio"
Staatssekretär Dr. Erwin Manz (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz) sagte zu, dass die Sorgen der Tierhalter ernstgenommen würden. Der seit 2015 bestehende Managementplan für Wölfe habe sich "grundsätzlich bewährt". Folgt man den Richtlinien dieses Managementplans, so Manz, habe es bislang in Rheinland-Pfalz keinen sogenannten "Problemwolf" gegeben, auch der umstrittene GW1896m falle laut Managementplan nicht in diese Kategorie. Zudem verwies Manz darauf, dass bei vielen der registrierten Risse kein Grundschutz vorhanden gewesen sei. Aus diesem Grund befürworte er vielmehr die (freiwillige) Wahrnehmung der Förderung von Weideschutzmaßnahmen. Gehe es um die Frage, ob der Wolf ins Jadrecht gehöre, werde häufig übersehen, dass das Tier nach nationalem und europäischen Recht streng geschützt sei und bleiben werde. Eine Aufnahme ins Jagdrecht sollte laut Manz eine "absolute ultima ratio" darstellen und erst erfolgen, wenn alle Präventionsmaßnahmen ohne Erfolg umgesetzt worden seien. Diese Maßnahmen sehe er als Schlüssel für die Koexistenz von Mensch und Wolf.
Mit dem erwähnten Managementplan scheinen viele der Landwirte jedoch nicht zufrieden. Hier müsse nachgebessert werden im Sinne der Nutztierhalter, so Präsident Michael Horper.
Felix Reuther (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) sprach im Rahmen des Forums über den aktuellen Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen. Auch er betonte, dass der Wolf eine streng geschützte Art nach Europarecht sei. Eine Ausnahmeregelung sollte demnach nur erfolgen, wenn es keine zumutbaren Alternativen gebe.
Warum der BWV dennoch das Jagdrecht für auffällige Wölfe fordert
Im Zentrum der Diskussion steht ein ganz bestimmter Wolf: GW1896m. Laut Julian Sandrini (Koordinationszentrum Luchs und Wolf) habe sich das Leuscheider Rudel eher unauffällig verhalten, bevor GW1896m zugewandert ist. Dem Wolfsrüden sind seit seiner Wanderung Richtung Westerwald in Rheinland-Pfalz bereits 43 Nutztierrisse nachgewiesen worden. Die Fähe des Leuscheider Rudels, GW1415f, hatte vor seiner Ankunft nur ein Nutztier gerissen. Sandrini räumt ein, dass nur bei zwei dieser Risse ein Grundschutz vorhanden gewesen sei. Laut BWV sollten jedoch nicht nur die Risse berücksichtigt werden, bei denen ein Wolfsschutzzaun vorhanden ist, um einen verhaltensauffälligen Wolf zu identifizieren. Überhaupt sei das mit den Zäunen so eine Sache, denn deren Wartung sei oft schwierig und in diesem Bereich fehle im Gegensatz zur Errichtung der Zäune aktuell die Förderung.
Rheinland-Pfalz sei eine typische Nutztierregion, betont Michael Horper, und diese gelte es zu erhalten. Daher fordere der BWV einen effektiven Umgang mit auffälligen Wölfen, die eine Gefährdung für die Nutztiere darstellen. Eine Aufnahme ins Jagdrecht sehe der Verband als einen wirksamen Lösungsweg an. Zudem sei hier ein schnelles Eingreifen notwendig, denn wenn die Bestände nun nicht reguliert würden, dann gebe es bei der aktuellen Vermehrungsrate der Wölfe in ein paar Jahren ein viel größeres und kaum noch zu managendes Problem.
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