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Nachricht vom 29.07.2022    

VG-Rat Dierdorf beschließt Auftragsvergabe eines HLF 20 für Feuerwehr Dierdorf

Von Wolfgang Tischler

In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Dierdorf wurde die Auftragsvergabe eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 (kurz: HLF) einstimmig beschlossen. Darüber hinaus wurde der Erwerb einer Sozialleistungssoftware entschieden.

Symbolfoto

Dierdorf. Die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Dierdorf war in den politischen Gremien bereits erörtert und die Ausschreibung in die Wege geleitet worden. Die Ergebnisse lagen nun vor und der Rat musste die Auftragsvergabe beschließen. Vom Haupt- und Finanzausschuss lag eine eindeutige Empfehlung vor.

Nach Auswertung der Angebote sowie einer Vergleichsvorführung ergab sich unter Berücksichtigung aller Vergabekriterien, dass das Angebot des Bieters Ziegler auf einem MAN Fahrgestell als das wirtschaftlichste anzusehen ist. Der Gesamtpreis für das Fahrzeug beträgt 584.223,65 Euro brutto. Der Liefertermin wird nach der mündlichen Aussage des Herstellers frühestens im Jahre 2024 sein.

Für das HLF 20 gibt es noch eine feste Zuwendung des Landes von 123.000 Euro, wie Bürgermeister Manuel Seiler in der Sitzung erläuterte. Die Beladung des jetzigen Fahrzeuges kann zum Teil auf anderen Fahrzeugen weiter verwendet werden. Der Rat stimmte der Auftragsvergabe einstimmig zu.

Erwerb einer Sozialleistungssoftware

Derzeit beläuft sich die Fallzahl der Bedarfsgemeinschaften bestehend aus Ukraineflüchtlingen auf 60 (rund 120 Personen) und weitere zwölf anderweitige Fälle (rund 30 Personen). Trotz des formalen Übergangs der Zuständigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine auf das Jobcenter zum 1. Juni dieses Jahres bleibt auch zukünftig für einen Monat die Zuständigkeit bei der VG-Verwaltung. Bürgermeister Seiler erklärte dem Rat, dass die Leistungsbearbeitung händisch erfolgt und jede Änderung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse eine Neuberechnung notwendig macht.



Diese manuellen Arbeiten gestalten sich laut der Verwaltung zunehmend als zeitintensiv und bindet zwangsläufig personelle Ressourcen. Auch die Ermittlung von Ersatzansprüchen, zum Beispiel gegenüber dem Bund, erfolgt manuell. Der Einsatz einer Software würde zu einer deutlichen Zeitersparnis führen. Auf dem Markt gibt es eine entsprechende Software, die bei allen Verbandsgemeinden im Kreis Neuwied, bis auf eine Ausnahme, eingesetzt wird. Von dort gibt es laut Manuel Seiler positive Rückmeldungen.

Dem Rat lag ein Angebot für die Einführung der Sozialleistungssoftware in Höhe von 17.457,30 Euro vor. Dieses umfasst zwei Lizenzen, die technischen Dienstleistungen und Schulungen. Die jährlichen Folgekosten für die Softwarepflege werden sich auf rund 2.100 Euro belaufen. Der laufende Haushalt sieht diese Investition nicht vor, insofern ist der Betrag im Nachtragshaushalt aufzunehmen. Der Rat stimmt der Investition einstimmig zu. (woti)



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