Pressemitteilung vom 22.08.2022
Verbraucherzentrale gibt Energierechtstipp
Aktuell erhält die Verbraucherzentrale Beschwerden über ungewollte Anrufe von Energieversorgern. Die Firmen schließen am Telefon Verträge ab und bestätigen diese dann per SMS. Die anschließende postalische Vertragsbestätigung des Versorgers weiche in einigen Fällen von den Angaben in der SMS ab. Die Verbraucherzentrale rät daher, ungewollte Verträge zu widerrufen und die Vertragsbestätigung genau zu prüfen.
Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit viele Beschwerden zu ungewollten Anrufen von Energieversorgern.
Diese würden am Telefon angeblich günstige Strom- und Gasverträge anbieten und dann per SMS oder E-Mail bestätigten. Die postalische Bestätigung werde zum Teil erst Wochen später verschickt und beinhalte teilweise andere Konditionen als am Telefon vereinbart. Die Verbraucherzentrale rät daher zur Vorsicht. "Immer wieder melden sich überrumpelte Verbraucherinnen und Verbraucher, die eigentlich gar keinen Vertrag abschließen wollten und fragen, was sie tun können", sagt Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Er rät dazu, ungewollte Verträge unverzüglich zu widerrufen und die Vertragsbestätigungen genau zu prüfen.
Die Verbraucherzentrale klärt auf: Grundsätzlich können Verträge auch telefonisch angebahnt werden. Laut geltendem Recht müssen diese Verträge zwar in Textform abgeschlossen werden. Das ist unter Umständen schon dann der Fall, wenn sie per SMS oder E-Mail mit einem einfachen "Ja" bestätigt werden. Die in der SMS oder E-Mail genannten Konditionen sind bindend. Weicht die postalische Bestätigung davon ab, ist kein Vertrag zustande gekommen. Untergeschobene, unklare oder ungewollte Verträge können widerrufen werden. Musterschreiben bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in den örtlichen Beratungsstellen. Die Beratung kostet 20 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon 06131/28480, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind ebenfalls auf der Homepage zu finden. (PM)