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Nachricht vom 30.08.2022    

Amtsgericht Montabaur: Angeklagter randalierte und beleidigte Polizisten

Von Wolfgang Rabsch

Wenn sich jemand regelmäßig total "abschießt", ist das nicht normal. Bei einem 33-Jährigen, der sich momentan einem Prozess vor dem Amtsgericht Montabaur wegen Straftaten im Vollrausch stellt, aber offenbar schon. Das Urteil bedeutet auch so etwas wie eine letzte Chance für den Angeklagten.

Das Amtsgericht in Montabaur. (Symbolfoto: W. Rabsch)

Region. Ein Normalsterblicher wäre bei diesen Alkoholergebnissen ins Koma gefallen, oder hätte sogar ins Gras gebissen. Der 33-jährige Angeklagte hatte von der Staatsanwaltschaft Koblenz drei Anklagen erhalten, die jeweils Straftaten im Vollrausch zum Inhalt hatten. Im ersten Fall, mit Tatort Montabaur, war der Angeklagte so besoffen und hilflos, dass er von einer Polizeistreife in die Notunterkunft an der Eichwiese gebracht werden sollte, damit er wenigstens ein Bett und ein Dach über dem Kopf gehabt hätte. Doch die Hilfe der Polizisten wurde nicht gedankt, denn als er in die Notunterkunft geleitet werden sollte, kippte die Stimmung, der Angeklagte wurde momentan aggressiv. Er trat und schlug um sich, und ging auf die Helfer los. Ein Polizeibeamter schubste ihn, um sich selbst zu schützen, dabei stürzte der Angeklagte zu Boden, trotzdem randalierte er weiter, sodass ihm Hand- und Fußfesseln angelegt werden mussten. Bei der Rangelei wurde ein Polizeibeamter leicht an der Schulter verletzt. "Penner und Wichser" waren noch die liebevollsten Ausdrücke, mit denen der Angeklagte die Polizisten beleidigte. Er ergänzte dann noch mit der Drohung "Ich ficke euch". Die Blutalkoholkonzentration ergab einen Wert von 3,75 Promille.

Am Tag nach Nikolaus 2021 randalierte der Angeklagte an der Tank- und Raststätte "Urbacher Wald" bei Dernbach wieder sturzbesoffen. Als die herbeigerufene Polizei ihn in Gewahrsam nehmen wollte, hatte er wieder seine Lieblingswörter "Wichser und Penner" zur Begrüßung parat.

Im dritten Fall wollte der Angeklagte mit einer BAK von 3,97 Promille auf dem Fahrrad von Dernbach nach Dierdorf zur Tanke fahren, weil er anscheinend noch immer Durst hatte, und in Dernbach die Bürgersteige hochgeklappt waren. Verständlicherweise konnte er den Lenker nicht ordnungsgemäß halten, mit der Folge, dass er mit dem Rad stürzte und in einen Graben fiel. Gott sei Dank hatte das jemand bemerkt, und daraufhin die Polizei verständigt. Die Blutalkoholkonzentration ergab den Rekordwert von 3,97 Promille, mir der Folge einer Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkoholgenuss.

Nach dem Verlesen der miteinander verbundenen Anklagen, sagte der Angeklagte zunächst zu seiner Person aus. Von Beruf ist er Industriekeramiker und war bis 2020 in diesem Job tätig, mit seiner Lebensgefährtin hat er drei Kinder im Alter von sechs, acht und zehn Jahren. Als sie ihn mit den Kindern verließ, verlor er jeden Halt und begann mit der Sauferei, verlor den Job, und wurde erwerbslos. Da er Alkoholiker ist und seine Lebensgefährtin an ausgeprägter Schizophrenie leidet, leben die drei Kinder inzwischen bei der Mutter des Angeklagten. Er selbst befindet sich noch bis Anfang September in einer Alkoholtherapie in der Klinik in Wied.

Richter Dr. Orlik Frank-Piltz verlas ein Schreiben der Leiterin der Rehaklinik aus Wied, worin der Angeklagte als motiviert beschrieben wurde, aktiv an seinen Problemen mitarbeitet, einen gemeinsamen Therapieplan aufstellte, und während der Therapie kein Rückfall stattgefunden habe.



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Zur Sache erklärte der Angeklagte: "Eigentlich kann ich mich an nichts erinnern, ich rief die Polizei um Hilfe, doch danach hatte ich einen Filmriss. Durch die Trennung war mein ganzes Leben komplett auf den Kopf gestellt, alles brach zusammen, und ich flüchtete mich in den Alkohol. Ich bestreite aber in keiner Weise, das, was mir vorgeworfen wird.“

An dieser Stelle mahnte der Vorsitzende Richter den Angeklagten: "Wenn Sie wieder zu trinken anfangen, dann saufen sie sich entweder tot oder verblöden, so wie es das Korsakow-Syndrom (Amnesie-Gedächtnisstörung) beschreibt. Sie haben Glück gehabt, dass die Polizei bei ihren Ausfällen relativ human reagiert hat, denn in anderen Ländern hätte die Polizei anders gehandelt, sodass ihre Mutter sie nicht wiedererkannt hätte.“

Der Bundeszentralregister (BZR) hatte es in sich, denn der Angeklagte steht aktuell unter zweifacher Bewährung wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und mehrfachen Diebstahls, also querbeet durch das Strafgesetzbuch.

Der Bewährungshelfer meinte, dass man trotz laufender Bewährungen nochmals Gnade vor Recht ergehen lassen sollte, und eine weitere Bewährungsstrafe aussprechen könnte, da der Angeklagte auf gutem Wege ist, gerade noch so die Kurve zu kriegen.

Lesestunde beim Strafregister – insgesamt acht Vorstrafen
Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten wegen dreifacher Rauschtaten, die jedoch auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können. Ein Bewährungshelfer soll während der Bewährungszeit beigeordnet werden, zudem soll der Angeklagte eine dreimonatige Adaption durchführen.

Der Pflichtverteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, während der Angeklagte in seinem letzten Wort lapidar erklärte: "Ich bin mit den Anträgen sehr zufrieden."

Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen Rauschtaten in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, die auf die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem Angeklagten wird ein Bewährungshelfer beigeordnet. Richter Dr. Frank-Piltz erklärte, dass er entgegen der Meinung von vielen Kollegen nicht der Auffassung ist, einem Angeklagten noch zusätzlich den Druck von weiteren Therapiemaßnahmen aufzuerlegen, entweder er packt es allein, und mithilfe des Bewährungshelfers oder er schafft es nicht. Letztlich ist er ganz allein für sein Leben verantwortlich. "Sollten wir uns hier wiedersehen, dann verheißt das für Sie nichts Gutes, denn dann landen sie im Knast und danach in der Gosse, weil es dann keine Therapie mehr gibt", so der gut gemeinte Rat des Richters.

Alle Prozessbeteiligten verzichteten auf Einlegung eines Rechtsmittels, somit ist der milde Urteilsspruch rechtskräftig.

Hinweis:
Der Angeklagte ist 33 Jahre alt - nicht wie ursprünglich im Artikel zu lesen 23 Jahre. Wir haben die Anpassung nachträglich vorgenommen. (Red.)



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