Infoveranstaltung rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Zu diesen drei verwandten Themen bietet das Mehrgenerationenhaus Neuwied in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V. (SKFM) am Dienstag, 13. September, von 15 bis 17 Uhr eine kostenfreie Informationsveranstaltung an.
Neuwied. In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen die Patienten zu ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche sie ablehnen. So üben die Patienten vorab ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall der eigene Willen nicht mehr geäußert werden kann. Was in einer Betreuungs- und Patientenverfügung stehen muss, wann sie in Kraft treten, warum sie mit einer Vollmacht kombiniert sein sollten, all das wird am erläutert.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen die Patienten eine Person ihres Vertrauens, stellvertretend für sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Wie eine Vorsorgevollmacht geschrieben werden kann, welche Form nötig ist und welche Risiken damit verbunden sind, wird im MGH dargestellt.
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Elisabeth Klein, die Referentin, ist Beraterin des Betreuungsvereins Sozialdienst katholischer
Frauen und Männer (SKFM) und seit Jahren in diesem Bereich tätig. Um Anmeldung beim MGH Neuwied, unter der neuen Tel.: 02631 390730 oder per E-Mail: mgh@fbs-neuwied.de wird gebeten. (PM)
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