Überfall auf Autohändler in Rengsdorf am 1. Februar: Staatsanwalt klagt an
Beschuldigt wird ein 42-jähriger Deutscher, der früher Geschäftspartner des Opfers war
Rengsdorf/Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 42-jährigen Autohändler aus dem Kreis Neuwied Anklage zur Schwurgerichtskammer am Landgericht Koblenz wegen versuchten Mordes, versuchten schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der Habgier und der Tötung zur Ermöglichung einer anderen Straftat als verwirklicht an.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen fasste der hoch verschuldete deutsche Staatsangehörige den Entschluss, einen früheren Geschäftspartner in dessen Autohandel in Rengsdorf zu überfallen und die Tageseinnahmen zu entwenden. Am 01.02.2011 betrat der Angeschuldigte zwischen 17:00 Uhr und 17:30 Uhr maskiert mit einem Motorradhelm das Büro des 42-jährigen Geschädigten. Dabei führte er eine Pistole mit sich und schoss bei der Tatausführung auf den Geschädigten, wobei er dessen Tod billigend in Kauf nahm. Der Geschädigte wurde durch ein Projektil am Arm sowie im Brustbereich getroffen. Es gelang ihm, auf die Straße zu laufen und um Hilfe zu rufen, woraufhin der Angeschuldigte von einem Scheitern seines Tatplans ausging und ohne Beute flüchtete. Der Geschädigte wurde ins DRK-Krankenhaus in Neuwied gebracht und konnte durch eine Operation gerettet werden.
Auf die Spur des Angeschuldigten gelangten die Ermittler durch die Aussage einer Zeugin, die den Täter auf der Flucht mit dem Motorradhelm in der Hand beobachtet hatte und eine genaue Täterbeschreibung abgeben konnte. Auf die polizeiinterne Veröffentlichung des daraufhin erstellten Phantombilds gingen mehrere Hinweise ein, die in der Folge zu einer Durchsuchung auf dem Gelände des Angeschuldigten führten. In einer von diesem genutzten Lagerhalle konnten die Tatwaffe sowie der zur Maskierung verwendete Motorradhelm aufgefunden werden. Der Angeschuldigte wurde am 05.02.2011 festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund eines am gleichen Tag erlassenen Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz in Untersuchungshaft.
Der Angeschuldigte hat die Tat mittlerweile grundsätzlich eingeräumt, bestreitet jedoch, in Tötungsabsicht auf den Geschädigten gezielt geschossen zu haben. Auch habe er nicht beabsichtigt, die Tageseinnahmen des Geschädigten zu entwenden. Vielmehr habe er ihm aufgrund von geschäftlichen Differenzen einen „Denkzettel verpassen“ wollen.
Verbrechen des Mordes sind mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Für Verbrechen des schweren Raubes sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren vor. Ein Vergehen der gefährlichen Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft. Für einen Verstoß gegen das Waffengesetz in der hier vorliegenden Variante ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Beim Vorliegen eines Versuchs kann das Gericht die Tat milder bestrafen als eine vollendete Tat.
Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
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