Pressemitteilung vom 21.10.2022
Scharfe Kritik an gesetzlichen Vorgaben für den Pflegebonus - Forderung von Nachbesserung
"Das Gegenteil von gut, ist gut gemeint" - so kommentiert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft St. Vincenz und des KHDS, Guido Wernert, die gesetzlichen Vorgaben, nach welchen der Pflege-Bonus für die coronabedingt besonders belastete Berufsgruppe der Pflege mehr als berechtigt ausgezahlt werden muss.
Dierdorf/Selters/Limburg. Grundsätzlich sei natürlich dieses Zeichen der Wertschätzung und der Dankbarkeit zu begrüßen. Andererseits fallen viele Berufsgruppen, die in der Corona-Pandemie in der Patientenbehandlung ebenso wichtige Arbeit leisten wie ihre Kollegen direkt am Corona-Bett und/oder an den Intensivstationen, bei der mit sehr engmaschig begrenzten Sonderzahlung durchs Raster. Dies betreffe zum Beispiel die Mitarbeitenden der Zentralen Notaufnahmen, der Radiologie, des Labors, Medizinische Fachangestellte, Hebammen und auch die Mitarbeitenden des Reinigungsdienstes. "Gut gedacht, schlecht gemacht - anders kann man dieses Procedere nicht bezeichnen", so Wernert.
Der Klinikgeschäftsführer fordert eine deutliche, angemessene Nachbesserung des Betrages und gesetzliche Regelungen, die uns ermöglichen allen an Covid-Patienten arbeitenden Mitarbeitern einen Bonus geben zu können. Aktuell wirke der Bonus eher als Ausdruck einer ad-hoc-Politik, die viele Fragen aufwerfe und Unzufriedenheit schüre, greift Wernert die Kritik des Deutschen Caritasverbandes auf, die dieser bereits im Vorfeld geäußert hatte.
Letztendlich haben alle Mitarbeitenden der Kliniken in der Patientenversorgung, Jeder an seinem Platz, dazu beigetragen, die Pandemie zu bewältigen und tue dies auch aktuell nach wie vor. "Dies gelang in außerordentlichem kollegialen Miteinander und Solidarität über alle Berufsgruppen hinweg. Nur so konnten wir schwere Zeiten bewältigen, nur so werden wir die Zukunft stemmen können", ist Wernert überzeugt. Die strenge Ab- und Begrenzung des Pflegebonus bewirke das Gegenteil: "Ein erheblicher Teil des Pflegepersonals und große Teile der zuarbeitenden Teams anderer Bereiche sind von der Prämie ausgeschlossen. Eine gesetzlich unschöne und ungerechte Ungleichbehandlung! Eine deutliche Nachbesserung ist unerlässlich", führt der Geschäftsführer fort.
Gern würde die Krankenhausleitung ihren Respekt und die Dankbarkeit für die Leistung ihrer Mitarbeitenden sehr gern selbst monetär ausdrücken, doch aufgrund der nicht auskömmlichen finanziellen Unterstützung seitens der Politik sei es der Gesellschaft als Arbeitgeber nicht möglich, dies aus eigenen Mitteln zu stemmen. Zudem sei die Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Bonusgelder durch einen Jahresabschlussprüfer bestätigen lassen und diese Bestätigung als Nachweis vorlegen.
Der Gesetzgeber hat die Auszahlung ausschließlich an das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft. Der Bonus gilt derzeit somit ausschließlich für
Examinierte Pflegefachkräfte (dreijährige Ausbildung in der Pflege) oder examinierte Intensivpflegefachkräfte (dreijährige Ausbildung und zweijährige anerkannte Fachweiterbildung)
Pflegekräfte die im Jahr 2021 an mindestens 185 Tagen beschäftigt, Intensivpflegefachkräfte (mindestens drei Monate in der Intensivpflege)
Pflegekräfte, die in unmittelbarer Patientenversorgung arbeiten, das heißt Arbeiten am Patientenbett (Durchführung der Grund- und Behandlungspflege)
Pflegekräfte, die auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind. (PM)