Pressemitteilung vom 24.11.2022
Neues Heilberufsgesetz pro Kinderschutz einstimmig im Landtag verabschiedet
Im Landtag wurde in der heutigen 33. Plenarsitzung am 24. November einstimmig ein Gesetz verabschiedet, welches einen wichtigen Schritt zum Schutz des Kindeswohls geht. Ärzte haben künftig die Möglichkeit, sich bei Verdachtsfällen von Missbrauch untereinander auszutauschen.
Mainz. Mit einem gemeinsamen Antrag haben die Freie-Wähler-Fraktion und die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU in der heutigen 33. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz einen wichtigen Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch gemacht. Durch eine Änderung des Heilberufsgesetzes sollen Missbrauchsfälle künftig frühzeitig aufgedeckt werden, in dem den Ärzten ermöglicht wird, sich bei Verdachtsfällen untereinander auszutauschen.
Bislang war es den betroffenen Ärzten grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten – und damit möglicherweise der Täter – über ihre Befunde und einen hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial auszutauschen. Der Landtag hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Für Helge Schwab, gesundheitspolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der Freie-Wähler-Landtagsfraktion, ist dies ein richtiger und wichtiger Schritt zum Wohl von Kindern und Jugendlichen: "Heute beschließen wir in Rheinland-Pfalz einen längst fälligen Meilenstein in Sachen Kinderschutz", sagte Schwab in seiner Rede im Plenum. (PM)
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