Werbung

Pressemitteilung vom 26.11.2022    

Zum 1. Januar löst das Bürgergeld die Grundsicherung ab

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat am 25. November beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Die neue Regelung ist mit einer Erhöhung der Regelsätze verbunden. (Symbolbild)

Vanessa Ahuja, Vorständin für Geldleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit, erklärt dazu: "Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt". Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte. Kern des Bürgergeld-Gesetzes sei, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. "Das Bürgergeld bleibt eine wichtige Reform, in die auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Bei den Fördermöglichkeiten wird unser Instrumentenkasten größer. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung. Darauf bereiten wir uns nun vor und schulen unsere Kolleginnen und Kollegen", erklärt Vanessa Ahuja.

Neue Regelsätze, Schonvermögen und Freibeträge
Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter sechs Jahren auf 318 Euro. Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 Euro für das Antrag stellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.



NR-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel
Im Falle von Pflichtverletzungen müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei zehn Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß zehn Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Sanktionen kommen nur selten vor. Im vergangenen Jahr mussten lediglich 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden.


Hintergrund SGB II
Im Oktober 2022 bezogen in Deutschland 5.331.000 Menschen in 2.826.000 Bedarfsgemeinschaften Leitungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.790.000), 1.678.000 von diesen arbeitslos. 1.541.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicherwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. Die Grundsicherung beziehungsweise ab 2023 das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)-Einstieg in Beschäftigung. Mehr Informationen gibt es hier. (PM)



Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


20-Jähriger nach Bedrohung und Sachbeschädigung in Psychiatrie eingewiesen

Leutesdorf. Am Abend des vergangenen Donnerstags (21. November) ging bei der Polizeiinspektion Linz ein Anruf ein. Der Anrufer, ...

Junge Fahrerin bei Verkehrsunfall auf L255 verletzt - Zeugen gesucht

Niederbreitbach. Auf regennasser Fahrbahn kam die junge Fahrerin ausgangs einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. ...

VG Rengsdorf-Waldbreitbach begeht zehnten Ehrenamtstag

Oberraden. "Sich mit Idealismus und ehrenamtlichem Einsatz einer Aufgabe widmen, die der Gemeinschaft und damit uns allen ...

Einbruch in Hümmericher Gaststätte - Tresor entwendet und später gefunden

Hümmerich. Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich der Einbruch in den frühen Morgenstunden. Die unbekannten Täter brachen ...

AKTUALISIERT Öffentlichkeitsfahndung: Vermisster 10-Jähriger aus Bad Neuenahr zurück in Jugendeinrichtung

Bonn/Bad Neuenahr. Nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen kann Entwarnung gegeben werden. Der seit geraumer Zeit vermisste ...

Ein Feuer zerstörte einen Imbisswagen in Sankt Katharinen vollständig

Sankt Katharinen. Am Donnerstag (21. November) um 11.20 Uhr brach ein Feuer in einem Imbisswagen in der Linzer Straße 118 ...

Weitere Artikel


Erstmalig wählen Kids ihre Jugendvertretung auf VG Linz-Ebene

VG Linz. Die Wahl findet am kommenden Montag, 28. November, ab 17.30 Uhr statt. Ort ist der Sitzungssaal der VG in Linz. ...

1000 Jahre Irlich: Ulrich Adams stellt neuen Bildband vor

Neuwied. An dem umfassenden Werk war auch Peter Artelt, der im Sommer verstarb, beteiligt. Bevor Adams zu einer öffentlichen ...

Mehr als 100 Kinder sangen für Patienten im KHDS

Dierdorf. Eine schöne Abwechslung vom Krankenhausalltag haben Schüler der Gutenberg-Grundschule und des Martin-Butzer-Gymnasiums ...

"Orange Day": Universität in Koblenz setzt Zeichen gegen Gewalt an Frauen

Koblenz. Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen: Sie zieht sich durch alle Nationen, alle Religionen, ...

Einheitlicher Look für die FVE-Nachwuchs – auch im Training

Engers. Die Macher vom Förderverein „Fußball Zukunft Engers e.V. übergaben den – sichtlich begeisterten – Nachwuchskickern ...

Aktualisiert: Aus Koblenzer Löhr-Center entführter Hund ist wohlbehalten zurück

Koblenz. Der am Freitag gegen 12.30 Uhr entführte Rassehund konnte noch am gleichen Tag seinem Frauchen wohlbehalten übergeben ...

Werbung